Krankschreibung beim Todesfall der Großmutter?
Moin,
heute leider kein schönes Thema... und zwar liegt meine Oma im sterben. Jedenfalls arbeite ich ca. 700 km, von meiner Familie und somit auch von meiner Oma, entfernt. Da mein Arbeitgeber vor allem derzeit nicht wirklich flexibel ist was Urlaub angeht, bin ich dazu geneigt im Todesfall zum Arzt zu gehen und mich krankschreiben zu lassen. Ich weiß das es Sonderurlaub gibt, aber aufgrund der derzeitigen Auftragslage sehe ich nur eine geringe Chancen diesen zu bekommen, ebenfalls wäre dieser zu kurz um meinem Vater bei der Beerdigung etc. unter die Arme zu greifen...
Evtl. hat jemand ja von euch (leider) bei diesem Thema Erfahrung, ob und wie lange man hier eine AU bekommen kann?
Danke schonmal für eure Antworten...
PS: ich habe einen Großteil meiner Kindheit bei meinen Großeltern verbracht; und somit auch einen mehr als nur engen bezug zu ihr..
PPS: laut Arbeitsvertrag steht mir im Falle eines Todesfalls zweiten Grades ein Urlaubstag zu...
9 Antworten
Ich würde an deiner Stelle mit deinem Arbeitgeber sprechen. Sonderurlaub gibt es in diesem Fall nicht, den gibt es nur für Verwandte ersten Grades. Dennoch ist es hier iene Frage der Ethik. Was GARNICHT geht ist eine Krankschreibung. Du bist nicht krank, und betrügst sowohl den Arbeitgeber wie auch die Krankenkasse. Wenn das auffliegt ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung.
Eine Beerdigung hat in meinem Betrieb immer vorrang und die Teilnahme jedem ermöglicht.
Sonderurlaub gibt es in diesem Fall nicht, den gibt es nur für Verwandte ersten Grades.
Das ist so pauschal falsch.
Erstens kommt es darauf an, ob etwas - und wenn ja: was - dazu in Arbeits- oder Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsordnung usw. geregelt ist.
Zweitens schließt das Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung", das auch keine "Fallliste" für die Gewährung von Sonderurlaub enthält (das ist nur Ergebnis der Rechtsprechung), Sonderurlaub z.B. beim Tod von Verwandten nicht-ersten Grades nicht aus; es kommt dann auf die genauen Umstände und Verhältnisse der Beziehung zum Arbeitnehmer an.
Das man bei einem Todesfall in der Familie völlig fertig ist sollte doch jeder verstehen. Wenn man trauert kann man seinen Job nicht richtig machen, dafür hat bestimmt jeder Hausarzt Verständniss und schreibt dich krank. Wie lange hängt von dem Arzt ab und wie gut ihr miteinander könnt.
Alles Gute
Also wenn du so mit deinem Arzt Redest und im alles so schielderst schreibt er dich schon krank weil du ja auch viel mit ihr zu tun gehapt hast ich würde mir da überhaupt keine gedanken machen gehe zum arzt und fertig brauchste nicht mal ein schlechtes gewissen haben
Also eig. steht dir der sonder Urlaub ja zu aber egal ...
wenn du einen guten draht zu deinem Arzt hast macht der das bestimmt...
Laut Arbeitsvertrag steht mir ein Sonderurlaubstag zu, dennoch wie schon oben geschrieben, ist mein Vater alleine und ich befürchte, dass er in diesem fall nicht alleine schafft..
deswegen wenn du dich gut mit deinem hausarzt verstehst schreibt der dich bestimmt krank
dann ist das eine vertragliche Regelung über der gesetzlichen. Wo ist dann das Problem? sprich mit deinem Chef.
Wie schon gesagt, lebe ich 700km von meiner Familie entfernt, da brauche ich nun mal ca. 7h hin und auch wieder 7h zurück... also wäre der eine Tag eindeutig zu wenig...
@ Halbammi:
dem Schreiber steht kein Sonderurlaub zu.
Das ist so pauschal falsch, weil es, wenn sich der Anspruch auf Sonderurlaub nicht auf eine vertragliche Regelung, eine Betriebsvereinbarung usw. stützt, sondern auf die Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung", ganz entscheidend auf die konkreten Bedingungen und Verhältnisse ankommt.
So könnte dann z.B. auch Anspruch auf Sonderurlaub beim Tod eines Onkels gegeben sein, der im gemeinsamen Haushalt gelebt hat, oder eben auch der Großmutter, wenn zu ihr ein besonders enges Verhältnis bestanden hat.
Ja, die Hausärzte machen das wenn sie einen länger kennen. Sprich ganz ehrlich mit deinem Arzt darüber, sag genau worum es geht. Allerdings kannst du nicht erwarten, dass du jetzt gleich 10 Tage krank geschrieben wirst......
dem Schreiber steht kein Sonderurlaub zu.