Kann ein Amtsarzt jemanden zu einer Rückenop drängen oder zwingen wenn man dann wahrscheinlich arbeitsfähig ist?
12 Antworten
Nein, dass kann/ darf er nicht. Es ist ein Eingriff in deine körperliche Unversehrtheit, über den nur du selber entscheidest und der deiner Einwilligung bedürfe.
Mfg
Indirekt drängen ja, zwingen aber nicht. Wenn eine zumutbare Operation dich allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit wieder arbeitsfähig machen würde, dann sollte dir klar sein, dass Du bei einer unbegründeten Verweigerung deutliche finanzielle Nachteile in Kauf nehmen musst.
Nein, das kann er nicht. Allerdings wird dir wohl das Krankengeld gekürzt, wenn du nicht kooperierst und an der Wiederherstellung deiner Arbeitsfähigkeit mitwirkst.
https://dejure.org/gesetze/SGB_I/66.html
Es wird ja niemand gezwungen. Aber dann darf man eben auch keine Leistungen erwarten. Die Entscheidung steht jedem frei.
a) es geht hier nicht um Sozialleistungen sondern um Versicherungsleistungen (Krankengeld/EM Rente)
b) Die Mitwirkung bezieht sich auf Heilbehandlungen, ich habe jetzt bei meiner Internetrecherche nirgends einen Passus gefunden das eine Operation unter Heilbehandlung läuft. Hier lasse ich mich gerne aufklären und belehren.
also muss er mich erwerbsunfähig schreiben?
warum verweigerst du denn die OP?
Um eine EM-Rente zu bekommen, bist du aber zur Mitwirkung verpflichtet. Verweigerst du die, wird ein Rentenantrag gar nicht geprüft. Dann musst du zum Sozialamt.
Ja da gehe ich hin aber klappt es denn dann?
Verhungern kann man dich in Deutschland ja nicht lassen. Dann musst du eben mit der Grundsicherung leben.
Theoretisch und praktisch nicht, ABER der Arzt hat das studiert und weiss, was deinem Körper hilft.
...und wie er sein Geld verdient!
Ganz ehrlich? Trau einem Arzt nur soweit wie du ihn werfen kannst!
Der Amtsarzt würde an der OP null verdienen. Du darfst Ärzten durchaus Idealismus vorwerfen; die wollen gesunde Menschen!
Ein Grundvertrauen muss gegeben sein sonst ist die Zusammenarbeit nicht möglich; und ich verdanke der Kunst der Ärzte mein Leben! Aber trotzdem habe ich bei den Ärzten auch viel Schlechtes und Falsches erlebt, darum gilt immer mein Spruch aus dem ersten Kommentar!
Also konntest du die guten Ärzte weit werfen?
Nein, aber auch bei ihnen habe ich alle Aussagen und Handlungen ganz genau bewertet, nur war nach einer gewissen Zeit mehr Vertrauen da....sie hatten es sich verdient.
Nur finde ich deinen Kommentar unangebracht, dazu ist das Thema im Kern zu ernst; eine falsche Diagnose oder Behandlung kostet deutlich mehr Menschen in Deutschland ihr Leben als alle Verkehrstoten im Jahr.....
Da finde ich doch eher deine Aussagen despektierlich, als das mein Kommentar (meinst wohl eher meine Antwort) unangebracht ist. Du gehörst, für Ärzte gesprochen, zu der Fraktion der "Anders-Wisser", denn wenn du es besser wüstest, hättest du Medizin studieren müssen.
a) ich bin kein "Anders-Wisser" aber stehe hinter der Schulmedizin
b) sehe ich in einem Arzt kein höheres Wesen mit absolutem Wissen und unfehlbarer Bildung
c) habe ich schon genug Ärztefehler wie Unterschenkelbruch versehentlich im Heilungsprozess gebrochen und wochenlang auf offener Bruchstelle laufen lassen. Absolute Fehldiagnosen mit langer Leidenszeit. Übersehene Übermittlung von positivem Krebsbefund. Superinfektion nach Operation mit Abszessbildung und weiterer Operation die in keinem Bericht auftaucht und weiteres mehr erleben müssen.
Mit dieser Erfahrung im Hintergrund erlaube ich mir bei allem Respekt die ärztliche Kunst deutlich zu hinterfragen und bei Bedenken durch einen weiteren Arzt zu konkretisieren.
Wenn man aber Polizist ist besteht natürlich diie Gefahr der Wahrnehmungsstörung das gewisse Vorgänge alleine durch den qualifizierten Blick des besonderen Fachmannes ohne Hinterfragen zu erkennen sind und der unverbrüchlichen Wahrheit entsprechen.
Dies unterstelle ich jetzt einmal so ganz nonchalant.........
Dann hoffe ich mal, dass du nur selten in die Verlegenheit gerätst, einen Arzt zu konsultieren, bzw. musst du im Falle deines Falles dann x Ärzte durch-testen, bis einer deinen Ansprüchen genügt.
Wirklich ZWINGEN kann man dich nicht. Aber die Krankenkasse könnte dann die weitere Zahlung von Krankengeld verweigern.
Nach welchen Grundlagen? Es ist immerhin ein (nicht ungefährlicher) Eingriff in die körperliche Unversehrtheit!
Hier geht es auch nicht um eine Impfung sondern um ein Rücken (Wirbelsäulen?) OP
Wer Sozialleistungen will, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Und Krankengeld/Rente ist eben an dieser Mitwirkungspflicht geknüpft.
Die Krankenversicherung ist keine Sozial sondern eine Versicherungsleistung und auch im Sozialbereich endet meine Mitwirkungspflicht an den Grund und Schutzrechten.
Niemand kann mich unter Androhung von Strafmaßnahmen zu einer nicht ungefährlichen Operation zwingen.
Bei einem ungewünschten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit mit Kürzung des Krankengeldes drohen?
Nach welchem Paragraphen?
Das grenzt ja fast an Nötigung!