Arbeitgeber droht mit Amtsarzt bei ausbleibender Diagnose

13 Antworten

Der AG hat eigentlich nur eine einzige Möglichkeit den Mitarbeiter zum Amtsarzt zu schicken, wenn er Zweifel daran hat, ob sein Mitarbeiter ihm zu Unrecht "gelbe Zettel" einreicht. Er kann den Mitarbeiter zum Amtsarzt schicken, um dessen grundsätzliche Arbeitsfähigkeit überprüfen zu lassen. Ein Anrecht, die genaue Diagnose des Mediziners zu erfahren, hat der Chef allerdings auch in solchen Fällen nicht.

Kurz: Den AG geht die Diagnose GAR nix an. Ob die also vorliegt oder nicht, hat ihn nicht zu interessieren.

Daher kann er deinen Mann aus diesem Grund auch nicht zu AA schicken.

Es gibt eine ganze Latte von Erkrankungen, wo eine schnelle Diagnose nicht möglich ist.

Ih solltet euch eine Anwalt suchen, die Investittion sollte drin sein. Eine Erstberatung ist nicht allzu teuer.

ein recht auf diagnose hat dein arbeitgeber nicht. allerdings hat der das recht, dich zum amtsarzt zu schicken. amtsärzte gibts viele, da kann man auch zu demjenigem am eigenen wohnort gehen. in diesem fall darf auch der amtsarzt keine diagnose weitergeben, sondern nur das allgemeine urteil, ob arbeitsfähig oder nicht. ich würde den amtsarzt übrigens darauf hinweisen, dass auch für ihn schweigepflicht gilt, und unter diesem hinweis die vorab-zusendung des befundes erzwingen, denn es gibt auch grottenschlechte amtsärzte bzw. muss das nicht gerade ein facharzt sein, der dann den zustand nicht wirklich beurteilen kann.

DeadWeasel  20.03.2014, 13:19

Da musss der AG aber zuerst mal eine tRIFTIGEN Grund für vorlegen!

Die Drohung würde ich schon ernst nehmen. Verstehe allerdings nicht warum keine Diagnose feststeht, nach 4 Wochen.

Bitterkraut  20.03.2014, 12:51

Es gibt sogar Erkrankungen, die nie Diagnostiziert werden. Je nach Erkrankung kann es noch viel länger dauern, bis es eine gesicherte Diagnose gibt.

Karl37  20.03.2014, 13:10

Die Diagnose steht auf der AUB Ausführung, die der Arzt der KK zuschickt und ist die Diagnose noch nicht gesichert, so wird mit V.a. (Verdacht auf) formuliert. Der AG hat keinen Anspruch auf Kenntnis der Diagnose.

Auch der MD der Krankenkassen ist der ärztlichen Schweigepflicht unterworfen und können dem Ansinnen des AG nicht nachkommen.

Familiengerd  20.03.2014, 12:59

Verstehe allerdings nicht warum keine Diagnose feststeht, nach 4 Wochen.

Das spielt auch keine Rolle, weil sie den Arbeitgeber - juristisch gesehen - überhaupt nichts angeht!

TanjaJanina41  20.03.2014, 13:09
@Familiengerd

Dann sollte sie das dem AG schnellstens sagen.

Vupina 
Beitragsersteller
 20.03.2014, 12:51

Weil das im Fall meines Mannes leider nicht so einfach ist. Am Anfang hiess es, er habe einen Infekt. Wurde dann aber, nach 1 1/2 Wochen und Auftreten von neurologischen Ausfällen zum Neuro überwiesen, der ihn weiter krankschrieb, dann Einweisung ins KH zwecks Untersuchungen. Nach knapp 10 verschiedenen Untersuchungen stehen die Hälfte der Ergebnisse noch aus.

Der Arzt, der deinen Mann arbeitsunfähig schreibt bzw. ins KH einweist, entscheidet aufgrund seiner Kompetenz und medizinischen Fachkenntnis.

Er wäre auch "verantwortlich", wenn er Symptome ignoriert oder falsch bewertet, deinen Mann arbeiten schickt und dann passiert deinem Mann etwas gesundheitlich, weil der Arzt eine Fehlentscheidung getroffen hat.

Diese Verantwortung der Entscheidung, ob dein Mann arbeitsfähig ist oder nicht, obliegt dabei ALLEIN dem behandelnden Arzt.

Da ja inzwischen scheinbar mehrere Ärzte involviert sind, kann man den Verdacht auf eine "Gefälligkeitskrankschreibung" wohl getrost vergessen.

Vor einer offensichtlich angedrohten Überprüfung der Arbeitsfähigkeit durch einen Gutachter der KK (Medizinischer Dienst) braucht ihr keine Angst zu haben.

Auch muss man nicht deshalb zum Hauptsitz der KK fahren. Die meisten Kassen, die bundesweit vertreten sind, haben mehrere Gutachter im Bundesgebiet verteilt.

Dafür muss niemand quer durch Deutschland fahren, um beim MD seiner Kasse vorstellig zu werden.

Ich habe meine Zweifel, inwieweit der Chef überhaupt eine Vorstellung beim Amtsarzt bewirken kann ... dafür müsste es massive Zweifel an der Richtigkeit einer Diagnose oder der Krankschreibung überhaupt geben, und diese sind ja nicht gegeben.

Was die Untersuchung und Entlassung aus dem KH anbetrifft - ein Tag im KH, auch ohne Behandlung, kostet die KK richtig Geld. Also entlässt man den Patienten nach einer Untersuchung (wenn Behandlung OHNE Ergebnisse noch nicht möglich oder nicht zwingend stationär) und wartet das Laborergebnis ab - manche solcher Ergebnisse liegen ja wirklich erst nach mehreren Tagen vor - wenn zum Beispiel Erregerkulturen angelegt und auf bestimmte Medikamente getestet werden.

Wenn der Arzt mit gutem Gewissen verantworten kann, dass der Patient diese Ergebnisse auch ohne Gefahr für seine Gesundheit zu Hause abwarten kann, dann wird er ihn nach Hause entlassen - statt ihn tagelang im KH herumhängen zu lassen.

Bis jetzt passiert da also nichts, wogegen der Chef irgendetwas unternehmen könnte.

Macht euch da bloß nicht zu viele Gedanken.

Und alles Gute für Euch

simpleasthat  20.03.2014, 18:48
Da ja inzwischen scheinbar mehrere Ärzte involviert sind, kann man den Verdacht auf eine "Gefälligkeitskrankschreibung" wohl getrost vergessen.

ist unlogisch. da den patienten ja nur ein arzt krankschreiben muss und es gar keine rolle spielt, wieviele andere ärzte vielleicht keinen anlass für eine krankschreibung sehen.