kann ein Arbeitgeber beim Arzt anrufen?
Er will wissen was ich habe und was wenn er anruft darf der Arzt das sagen
9 Antworten
Jeder Arzt steht unter absoluter Schweigepflicht. Daher bekommt der AG keinerlei Auskunft.
Die KK unterliegen dem Datenschutz und dürfen keine Auskunft geben.
Dein Arbeitgeber darf anrufen, wo er will. Dein Arzt bzw seine Angestellten werden aber nicht einmal die Auskunft erteilen, ob du überhaupt die Patient bist.
Das fällt unter die ärztliche Schweigepflicht.
Ein Arbeitgeber, der so etwas zu erfragen versucht, ist in meinen Augen aber generell mit Vorsicht zu genießen und hinterfragen;)
Nein, der Arzt darf es ihm nicht sagen.
Deinen Chef hat auch nicht zu interessieren was Du hast. Was ihn zu interessieren hat, ist, ob Du ordentlich krankgeschrieben bist. Und das bescheinigst Du ihm über Atteste vom Arzt.
Es ist vollkommen wurscht was er will. Fakt ist, der Arzt wird es ihm nicht sagen. Du könntest es dem Chef sagen, aber auch das musst Du nicht.
Solange Du Dein Attest fristgerecht eingereicht hast und nur in diesem Zeitraum fehlst, hat Dein Chef da nix zu melden.
Er kann mich aber kicken wenn er will
Außerhalb der Probezeit wird es schwierig jemanden zu kündigen, der zwar krank ist, sich aber an Unternehmensvorgaben zu Krankmeldungen etc. gehalten hat. Während der Probezeit bedarf es gar keinem Kündigungsgrund.
Ja ich will nicht gekündigt werden weil das Risiko ist
Wenn Du krank bist, bist Du krank. Punkt. Was wäre denn die Konsequenz, wenn Du trotzdem arbeiten gehst? Du steckst alle an, kannst Dich nicht konzentrieren, bist nicht so produktiv / effizient und fällst dann, weil Du die Erkältung verschleppst, hinterher noch länger aus.
Es ist nicht nur in Deinem Sinne, dass Du Dich ordentlich auskurierst, sondern auch im Sinne Deines Chefs.
Nein, er darf zwar da anrufen. Aber der Arzt wird ihm nichts sagen dürfen.
Was meinst du wohl warum kein ICD 10 Code auf der AU für den Arbeitgeber steht?
Weil es deinen Arbeitgeber nix angeht.
Natürlich kann er da anrufen
Der Arzt ist aber verpflichtet solche persönlichen Informationen nur berechtigten Personen mitzuteilen (Schweigepflicht). Und dazu gehört dein Arbeitgeber in der Regel nicht.
Er will es aber wissen er hat gefragt ich schreib Erkältung + Halsschmerzen