Kann ein beantragter Pflegegrad nach dem Tod bewilligt werden wenn die Begutachtung wegen Krankenhausaufenthalt nicht stattfinden konnte?
Mein Vater ist Ende März gestorben. Er hatte im November die höherstufung von pflegegrad 2 auf 3 beantragt . Er hatte Geldleistung. Zwei mal sollte ein Gutachter kommen, beide Male war mein Vater im Krankenhaus . Danach ist er im Krankenhaus gestorben. Insgesamt wurden 2,5 Monate aber zu Hause sehr intensiv gepflegt. Kann man das Geld noch von der Pflegekasse bekommen?
6 Antworten
also da hätte ich jetzt echt andere Sorgen , als nachträglich noch Geld zu wollen.. ihr habt ihn intensiv gepflegt.. hoher Respekt.. aber macht man das nicht gerne.? jetzt ist er leider verstorben und die Höherstufung hat nicht stattgefunden.. also gibt es auch kein Geld mehr zu holen--- die Begutachtung kann übrigens auch im KH durchgeführt werden.. ist leider nicht passiert
Ich denke, dass viele Leute nach dem Tod einer nahen Person dringend Geld für die Beerdigung und alles drum und dran benötigen. Vor allem, wenn nicht vorgesorgt wurde.
Eine Bekannte von mir hat ihren Mann 7 Jahre lang gepflegt. Natürlich macht man es aus Liebe zu der Person, aber es ist physisch wie körperlich eine Herausforderung. Es kommt natürlich drauf an wie pflegebedürftig man ist, aber wenn man fast 24/7 da sein muss kann man nicht einfach shoppen gehen oder irgendwas in seiner Freizeit machen, wenn man die Person alleine pflegt. Genauso, wenn man die Person ins Bett/aus den Bett heben muss usw. das geht dann ganz schön auf die Gelenke auch wenn man mechanische Hilfe hat.
Hm ne alles so nicht richtig. Grundsätzlich gilt es den Pflegebedürftigen ab Antrag zu begutachten. Hierbei ist im ersten Schritt eine 25-Tagesfrist von Antragstellung bis zum Ergebnis bindend für den MDK. Kommt er ins KH kann er folglich nicht im häuslichen Umfeld begutachtet werden. Somit ist die Frist ausgesetzt und die Pflegekasse muss keine 70€ Strafzahlung leisten bei Fristüberschreitung. Interessant wäre aber ob die Kasse die Fristaussetzung schriftlich mitgeteilt hat. Wenn nicht sind es 70€/Woche. Nur weil aber die Frist ausgesetzt wurde heißt es nicht, dass keine Begutachtung erfolgt. Verstirbt der Pflegebedürftige vor häuslicher Begutachtung so muss die Begutachtung per Aktenlage erfolgen. Das Antragsdatum bleibt daher bestehen. Im Falle einer Höherstufung nach Aktenlage würden somit noch Geldleistungen von Antragstellung bis zum Tod ( unabhängig vom Todestag für den kompletten Monat !) gezahlt werden. Also einfach mal nachhaken ;)
Eine "Beantragung" heißt ja nicht, dass die erhöhte Pflegestufe damit schon genehmigt ist. Da habt ihr schlechte Karten.
Dein Vater wurde nicht begutachtet - ergo wurde auch kein erhöhter Pflegebedarf durch den medizinischen Dienst festgestellt. Somit gibt es auch keinen höheren Pflegegrad und damit auch nicht mehr Geld.
Nein - da das Pflegegeld dem Pflegenden zusteht ist dies nicht mehr möglich.