Kann eine Arztpraxis anhand der Versicherungskarte erkennen ob ein Patient Hartz IV Empfänger ist?
Kann eine Arztpraxis anhand der Versicherungskarte erkennen ob ein Patient Hartz IV Empfänger ist?
9 Antworten
Hallo,
der Bezug von Arbeitslosengeld II wird nicht auf der Karte gespeichert. Den Arzt hat diese Information auch nicht zu interessieren. Bei Feststellung von Arbeitsunfähigkeit braucht er ggf. die Information, ob jemand arbeitslods ist. Die Info erhält er aber nicht durch die Karte und auch nicht von der Krankenkasse.
Einzelheiten zu den gespeicherten Daten:
Seite 51+52:
http://www.vdek.com/versicherte/Telematik/download/techspezifikverskarte20091125v2_08.pdf
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Im Prinzip nein.
Aber: Vor zig Jahren haben die Krankenkassen die individuellen Mitgliedsnummern abgeschafft und verwenden statt dessen die Sozialversicherungsnummer. Diese ist auch dem Arbeitsamt und der Pflegeversicherung bekannt. Rein theoretisch können sich die Sozialversicherungsträger also gegeseitig problemlos die Infos zuspielen.
Jetzt wurden die EU-Ausweise eingeführt mit den biometrischen daten. Aus "verwaltungstrechnischen" Gründen und zur "Fälschungssicherheit" werden diese biometrischen Daten bestimmt auch irgendwann in den Sozialversicherungsausweis integriert. Möglicherweise auch in die Bankkarten. (Und in de social Networks wie Facebook gehen viele mit ihren Daten regelrecht hausieren...)
Machbar ist es schon längst. Und ob sich die Stellen wirklich an den Datenschutz halten...
Hey, genau genommen ist schon das SGB2 in Teieln nicht verfassungskonform! Wieso also sollte es dann die Verwendung der persönlichen daten sein?
Zurück zur Frage.
NOCH nicht.
"das SGB2 ist mittlerweile komplett verfassungskonform, wurde ja alles angepasst" Haha.
das SGB2 ist mittlerweile komplett verfassungskonform, wurde ja alles angepasst
nein können sie nicht aber ein guter arzt wird dich auch immer nach deiner beruflichen situation befragen da diese bei vielen erkrankungen eine rolle spielt (psychische belastunge, körperliche belastung ect)
Angenommen, ich werde jetzt arbeitslos und würde Hartz4 bekommen: Dann würde ich meine Versicherungskarte behalten, denn ich bleibe ja weiterhin bei der selben Versicherung versichert. Wie sollte die Info also auf die Karte kommen?
Zur Zeit noch nicht, mit dem neuen ELENA Verfahren kann es aber möglich sein, dass solche Daten gespeichert werden.
auch das "elena" verfahren unterliegt dem datenschutz und die berufliche tätigkeit zählt dazu.
Bei Elena wird doch nix auf der Krankenkassenkarte gespeichert, oder?
Eine Arztpraxis ist wohl kaum berechtigt, sensible Daten aus einer Karte heraus zu lkesen.