kein hartz IV weil mein Lebenspartner zuviel verdient, wer bezahlt meine Krankenversicherung

13 Antworten

Theoretisch Dein Freund, praktisch könnte er sich weigern und Du versuchst übers Gericht ihn mittels Unterhaltsanspruch dazu verdonnern zu lassen. Dies wird das Gericht schwarz auf weiß ablehnen, da keine Unterhaltspflicht Dir gegenüber besteht, sofern ihr nicht auch noch gemeinsame Kinder habt. Mit diesem Urteil könntest Du dann den langen Klageweg, wenn es sein durch die Instanzen bis hin zum EGH gehen, was sich über Jahre ziehen wird und extrem teuer wird. Hierfür solltest Du aber starke Partner an Deiner Seite haben, wie z.B.: eine Partei die bereit ist für die Kosten aufzukommen.

FordPrefect  07.01.2014, 15:22

Dies wird das Gericht schwarz auf weiß ablehnen, da keine Unterhaltspflicht Dir gegenüber besteht, sofern ihr nicht auch noch gemeinsame Kinder habt. Mit diesem Urteil könntest Du dann den langen Klageweg, wenn es sein durch die Instanzen bis hin zum EGH gehen

Der Freund hat ohne gemeinsame Kinder keinerlei Unterhaltspflicht. Sie wollen ja nicht heiraten -> also auch keine Ansprüche auf Unterstützung. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Den Weg zum Gericht (geschweigen denn bis vor den EuGH) kann sich der OP daher sparen.

Urknall  07.01.2014, 16:56
@FordPrefect

Dann wird sie aber nichts bekommen vom Staat, der behauptet nämlich einfach der freund hat zu zahlen, weil Bedarfsgemeinschaft/Einstandsgemeinschaft und zahlt einfach nicht mehr. So einfach ist das für den Staat und ohne Klage kein Geld, weil die Sozialgerichte urteilen auch nur nach dem SGB und das sieht nun mal diese Bedarfs-/Einstandsgemeinschaften vor. Ergo gibt es kein Geld, somit entstehen Schulden bei er gesetzlichen KV.

FordPrefect  08.01.2014, 09:01
@Urknall

Dann wird sie aber nichts bekommen vom Staat

Das ist richtig, stand aber im Kontext auch gar nicht zur Debatte.

der behauptet nämlich einfach der freund hat zu zahlen

Nein. Der Staat sagt vielmehr, "wie sie das Geld für ihre KV aufbringt, ist ihr Problem". Und das ist auch richtig so. Die Bedarfsgemeinschaft der beiden Zusammenlebenden (!) hat Auswirkungen auf die Sozialleistungen für beide; liegen sie mit den zusammengefassten Einkünften über den Regelsätzen, wird daher nur ein Teil oder gar keine Leistung erstattet. Es ist auch jedem zumutbar, wenigstens einen Minijob anzunehmen, um den eigenen Lebensunterhalt zu decken. Und da gehört die KV eben dazu.

So einfach ist das für den Staat und ohne Klage kein Geld

Hier gibt es auch mit Klage kein Geld. Das ist ja eben der springende Punkt.

Urknall  12.01.2014, 15:24
@FordPrefect

Hat noch keiner probiert, vorallem nicht nach der Einführung der Zwangs-KV in Deutschland.

Das Amt geht davon aus dass eigentlich dein Partner dann für dich die KV bezahlt ... du bist im Prinzip verpflichtet, dich freiwillig zu versichern und dafür wird sein Gehalt mit herangezogen. Lass bloss keine zu große Lücke anstehen, denn du musst hinterher alles nachzahlen!

FordPrefect  07.01.2014, 15:18

Das Amt geht davon aus dass eigentlich dein Partner dann für dich die KV bezahlt

Nein. Das "Amt" geht ganz simpel von der logischen Überlegung aus, dass zwei Menschen, die zusammen leben, auche einen großen Teil ihres täglichen Lebensbedarfes (Miete/Essen etc) gemeinsam teilen. Daher werden beide Einkommen herangezogen, um ggfs. die Bedürftigkeit zu prüfen. Entsteht durch die KV-Pflicht hier eine Bedürftigkeit, sieht SGB II explizit die Gewährung von separaten Hilfen vor.

Für Deine KV bist Du zunächst mal ganz alleine verantwortlich. Was geht das das Gemeinwesen an? Es ist eine Kardinalpflicht des Individuums, soweit möglich für sich selbst Sorge zu tragen. Wenn ihr beide zuviel verdient, könnt ihr entweder heiraten oder jeder einzeln eine Wohnung nehmen. Entweder oder - unverbindliche Partnerschaften haben eben auch ihre Schattenseiten.

biege1 
Beitragsersteller
 07.01.2014, 19:59

Dankeschön

Hallo,

wer bezahlt denn aktuell den Lebensunterhalt und die Miete?

Alter?

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Gruß

RHW

biege1 
Beitragsersteller
 04.01.2014, 17:19

Hallo, aktuell bin ich noch in Arbeit bis 28.2.14. Mein Arbeitslosenzeit endet zum Jahresende. Da bin ich 61 Jahre und muß die Zeit bis zum 63. Geb. irgendwie überbrücken. Will mich im Vorfeld nur schonmal schlau machen. Danke!

Gruß biege1

RHWWW  04.01.2014, 17:53
@biege1

Ab 1.3.2014 besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur, wenn man in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat.. Es wird für länger als 12 Monate gezahlt. Wenn man einen Schwerbehindertenausweis hat, kann die Alrersrente ggf. auch früher beginnen. Ggf. bei der Rentenversicherung nach allen möglichen Ausnahmen erkundigen. Wenn es eine offizielle eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ist, kann man sich kostenlos über die gesetzliche Krankenkasse des Lebenspartners versichern (§ 10 SGB V). Getrenntlebende Ehegatten können sich ggf. auch über den Ehegatten versichern.

Sonst bleibt nur eine freiwillige eigene Mitgliedschaft mit ca. 155 Euro monatlichem Mindestbeitrag. Die Beitragsrechnungen und Mahnungen gehen immer an den betreffenden Versicherten.

Wenn Ihr als BG angesehen werdet, ist das korrekt.

Leider musst Du Dich von Deinem Partner unterstützen lassen, denn:

"... müssen Sie sich selbst kranken- und pflegeversichern. Durch die Zahlung dieser Beiträge kann es dazu kommen, dass Sie hilfebedürftig im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) werden. Auf Antrag können Sie oder eine andere Person in der Bedarfsgemeinschaft einen Zuschuss im notwendigen Umfang

•zu den Beiträgen zu einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,"

Frage bitte bei Deiner Krankenkasse nach.