Ist der Eigenanteil bei einer Zahnarztrechnung für Zahnersatz eine Leistung nach SGBII?
Habe eine Kostenerstattungsanfrage für den Eigenanteil von ca. 579,--EUR für eine bevorstehende Zahnersatz-Behandlung beim Jobcenter gestellt, welche abgelehnt wurde mit dem Hinweis: Dies sei keine Leistung nach dem Zweiten Buch Sozailgesetzbuch.
Stimmt das ???
Wie soll dann jemand, welcher vorübergehend von Hartz IV lebt solch eine Rechnung begleichen...??
Weiß jemand Rat??...MfG von M.
4 Antworten
Stimmt das ???
Das stimmt.
Wie soll dann jemand, welcher vorübergehend von Hartz IV lebt solch eine Rechnung begleichen...??
Im H4-Bezug kannst du bei der KK eine Härtefall-Antrag stellen; zudem muss dein Zahnarzt eine Versorgung anbieten, die durch die Krankenkassenzahlungen vol abgedeckt ist, eine Versorgung, die übrigens in der Regel vollkommen ausreicht.
Indem man die Härtefallregelung der Krankenkasse in Anspruch nimmt, wenns denn sein muss. Aktuellen Bescheid, evtl. Lohnzettel der letzten Monate und den Antrag, den bekommst von Deiner Krankenkasse, mitsamt des Kostnvoranschlags des Zahnarztes an die Krankenkasse schicken.
Nur zahlen die nur die regelleistungen, also das, was wirklich sein muss. Extravaganzen muss man sich schon verdienen ;-).
In der Praxis zahlen die nur den doppelten Zuschuß. Den dann verbliebenen Eigenanteil von 700 Euro muß man selbst zahlen. Kann man aber nicht. Denn dann gäbe es ja kein Hartz IV, weil man zu reich wäre.Das ist in Wahrheit der deutsche Kapitalismus.
Eigenanteil ist der Teil der Gesamtrechnung den Du selbst tragen musst. Dafür kommt das Jobcenter nicht auf. Wenn Du nur vorübergehend von H4 lebst, musst Du eben so lange warten bis Du nicht mehr auf H4 angewiesen bist und dann Deine Zähne restaurieren lassen.
Danke für Deine Antwort...ja, so habe ich es mir auch schon gedacht...habe zum Glück schon wieder einen neuen Arbeitsvertrag ab Juni :)....wollte halt nur nochmal von jemand Neutralem hören, ob das wirklich so ist, denn all die Leute, welche lange Zeit auf H 4 angewiesen sind, haben wohl große Probleme mit ihrer Zahninstandhaltung...!?...
Du musst das nicht beim Jobcenter, sondern du musst den doppelten Festzuschussmit dem Heil und Kostenplan bei deiner Krankenkasse stellen.