Kann ich Narkose kosten vom Sohn steuerlich absetzen?
Mein Sohn, der noch Azubi ist und in meinem Haushalt lebt hatte kürzlich eine Zahn OP unter Vollnarkose. Die kosten für die Narkose müssen wir(leider) selbst tragen. Da er noch Azubi ist haben wir das bezahlt, aber die Rechnung läuft auf seinem Namen. Trotzdem möchte ich sie bei der nächsten Steuererklärung mit absetzen. Ist dieses möglich und was soll oder muss ich machen, da sie ja auf seinen Namen läuft.
Ich hoffe ihr könnt mir da helfen.
5 Antworten
Das kannst Du unter aussergewöhnlichen Belastungen einsetzen. Ggf. leg ne Info dazu, dass der Sohn noch finanziell von Euch abhängt.
Da sehe ich keine Chance. Euer Sohn kann die Ausgabe evtl. bei seiner eigenen Einkommensteuererklärung als "außergewöhnliche Belastung" geltend machen. Wenn er allerdings noch innerhalb des Jahressteuerfreibetrages von ungefähr 8800 € liegt, zahlt er gar keine Steuern und demnach auch keine außergewöhnliche Belastung geltend machen.
wenn er keine Steuern zahlt, dann kann er auch nichts absetzen, das ist logisch. Aber es ist ja Unterhalt and en Sohn. Da lässt sich sicherlich was machen.
Das wäre eine außergewöhnliche Belastung.
Liegen die außergewöhnlichen Belastungen im Jahr über einem bestimmten Prozentsatz deines Einkommens, so kann alles darüberliegende steuerlich abgesetzt werden.
Klar, das geht. Ist ja wie Unterhalt :)
Nein.
Natürlich kann man Arztkosten absetzen. Wenn es nicht gerade eine Schönheitsoperation ist. Aber hier geht es wohl mehr um den Unterhalt und da lässt sich sicherlich was anrechnen bei den Eltern.