Kann man beim Bundesheer (Österreich) nach der Einberufung nochmal vorübergehend untauglich werden?
Hallo Ich bin Österreicher bei uns gibt es leider noch die Wehrpflicht (ich sage das vorab damit es zu keinen Missverständnissen bei den Antworten kommt) Ich muss morgen hin und habe einige nervige Beschwerden die evtl untauglich oder vorübergehend untauglich machen könnten. (wenns interessant eine chronische Darmentzündung) Kann es sein dass bei der ärztlichen Untersuchung nochmal festgestellt wird dass man vorübergehend untauglich ist oder ist man dann gleich für immer untauglich? Bei der Musterung kann ja beides sein und man muss nochmal hin, aber wie verhält sich das ber der Untersuchung nach der Einberufung. Ersteres wäre extrem blöd da ich Oktober 2017 voraussichtlich zu studieren beginne und ich dann für dieses sc***s Bundesheer keine Zeit mehr habe, also ich will nicht das Studium abbrechen und danach schert es mich auch nicht mehr ich habe bereits ein Jahr wegen diesem Mist verloren und will nicht noch ein Jahr verlieren. Wenn ich jetzt komplett untauglich bin ist es schön, wenn ich tauglich bin dann ändert es auch nichts mehr aber vorübergehend untauglich wäre extrem nervig. mfg Thomas
2 Antworten
Kann es sein dass bei der ärztlichen Untersuchung nochmal festgestellt wird dass man vorübergehend untauglich ist oder ist man dann gleich für immer untauglich?
Selbstverständlich ist das möglich. In dem Zeitraum zwischen der Erstuntersuchung und der Untersuchung nach Dienstantritt können Dinge passieren, die auf eine zeitweise oder dauernde Untauglichkeit hinauslaufen. Das kann schon ein Sport- oder Autounfall sein.
Und auch während des Dienstes können Ereignisse auftreten, die einen Soldaten dienstuntauglich machen.
Ich musste z.B. jedes Jahr aufs neue meine Verwendungsfähigkeit nachweisen. Aber dieses Verfahren gibt es nur für ein paar Spezialverwendungen. Ein normaler Soldat, und ganz besonders ein Wehrpflichtiger hat während seiner Dienstzeit nur eine Untersuchung am Anfang und eine bei der Entlassung, wenn zwischendurch alles in Ordnung war.
In keiner Armee der westlichen Welt wird jemand, der bereits ein Studium angefangen hat, oder eine Ausbildung, aus dieser herausgerissen. Es kann allerdings sein, dass nach dem Studium oder der Ausbildung ein erneuter Einberufungsbescheid zugestellt wird. So lange, wie du wehrpflichtig bist. Ob es aber tatsächlich zu einer erneuten Berufung kommt, kann niemand sagen. Wenn Personalmangel herrscht, dann schon. Ich bin jetzt überfragt, wie lange die Wehrpflicht in Österreich ist. Ich meine, sie endet mit 30 Jahren. Aber man kann sich auch auf Antrag davon befreien lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesheer jemanden mit Gewalt zieht, der 4-5 Jahre Studium hinter sich hat. Da gibt es dann auch schon soziale Punkte zu berücksichtigen.
Ok danke dann kann ich ja beruhigt sein, muss ich das irgendwo melden wenn ich mich dann für das Studium anmelden oder einfach wenn wieder ein Einberufungsbefehl kommt dagegen Einspruch erheben und eine Studiumsbesuchsbestätigung senden?
oder einfach wenn wieder ein Einberufungsbefehl kommt dagegen Einspruch erheben und eine Studiumsbesuchsbestätigung senden?
Genau das. Vorher melden musst du das niemandem.
Ok gut zu wissen dann habe ich keinen Aufwand hinsichtlich dessen mehr, danke nochmal für die Hilfe mfg
Gib keine falschen Auskünfte.
So? Und was war daran falsch? Niemand wird aus einer angefangenen Ausbildung oder einem Studium herausgerissen. Und gezogen werden kann man immer, solange man nicht über die Altersgrenze gekommen ist.
Und mir sind Fälle bekannt, die aus sozialen Gründen (Familie, Kinder usw.) nicht mehr gezogen wurden.
Du kannst vorübergehend untauglich werden. Danach -bis 35-wirst du eingezogen. Eine noch nicht begonnene Weiterbildung ist kein Grund, den Präsenzdienst aufzuschieben. Es ist nur interessant (ich war selbst einmal Ausbildner) die 35 jährigen mit den 18 jährigen GEMEINSAM auszubilden. Du entkommst dem Bundesheer nicht - ohne negative Folgen für dich.
Ja ok danke für die Antwort, aber wie wäre es nun wenn ich tatsächlich bei der Anfangsuntersuchung nochmal vorübergehend untauglich wäre?
Ziehen sie mich dann mitten während des Studiums nochmal ein? Oder kann ich dann überhaupt zu studieren beginnen?
Und sollte man sich zB während der 6 Monate was brechen, muss man dann die restlichen Monate irgendwann später nochholen oder nicht mehr? Wie gesagt wenn ich mit diesem Sch**s nicht bis Oktober fertig bin dann ist das mit dem Studieren echt blöd.