Kann man beim Bundesheer (Österreich) nach der Einberufung nochmal vorübergehend untauglich werden?

2 Antworten

Kann es sein dass bei der ärztlichen Untersuchung nochmal festgestellt wird dass man vorübergehend untauglich ist oder ist man dann gleich für immer untauglich?

Selbstverständlich ist das möglich. In dem Zeitraum zwischen der Erstuntersuchung und der Untersuchung nach Dienstantritt können Dinge passieren, die auf eine zeitweise oder dauernde Untauglichkeit hinauslaufen. Das kann schon ein Sport- oder Autounfall sein.

Und auch während des Dienstes können Ereignisse auftreten, die einen Soldaten dienstuntauglich machen. 

Ich musste z.B. jedes Jahr aufs neue meine Verwendungsfähigkeit nachweisen. Aber dieses Verfahren gibt es nur für ein paar Spezialverwendungen. Ein normaler Soldat, und ganz besonders ein Wehrpflichtiger hat während seiner Dienstzeit nur eine Untersuchung am Anfang und eine bei der Entlassung, wenn zwischendurch alles in Ordnung war.

Thomaas1997 
Beitragsersteller
 04.12.2016, 17:57

Ja ok danke für die Antwort, aber wie wäre es nun wenn ich tatsächlich bei der Anfangsuntersuchung nochmal vorübergehend untauglich wäre?

Ziehen sie mich dann mitten während des Studiums nochmal ein? Oder kann ich dann überhaupt zu studieren beginnen?

Und sollte man sich zB während der 6 Monate was brechen, muss man dann die restlichen Monate irgendwann später nochholen oder nicht mehr? Wie gesagt wenn ich mit diesem Sch**s nicht bis Oktober fertig bin dann ist das mit dem Studieren echt blöd.

wiki01  04.12.2016, 18:06
@Thomaas1997

In keiner Armee der westlichen Welt wird jemand, der bereits ein Studium angefangen hat, oder eine Ausbildung, aus dieser herausgerissen. Es kann allerdings sein, dass nach dem Studium oder der Ausbildung ein erneuter Einberufungsbescheid zugestellt wird. So lange, wie du wehrpflichtig bist. Ob es aber tatsächlich zu einer erneuten Berufung kommt, kann niemand sagen. Wenn Personalmangel herrscht, dann schon. Ich bin jetzt überfragt, wie lange die Wehrpflicht in Österreich ist. Ich meine, sie endet mit 30 Jahren. Aber man kann sich auch auf Antrag davon befreien lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesheer jemanden mit Gewalt zieht, der 4-5 Jahre Studium hinter sich hat. Da gibt es dann auch schon soziale Punkte zu berücksichtigen.

Thomaas1997 
Beitragsersteller
 04.12.2016, 18:09
@wiki01

Ok danke dann kann ich ja beruhigt sein, muss ich das irgendwo melden wenn ich mich dann für das Studium anmelden oder einfach wenn wieder ein Einberufungsbefehl kommt dagegen Einspruch erheben und eine Studiumsbesuchsbestätigung senden?

wiki01  04.12.2016, 18:18
@Thomaas1997

oder einfach wenn wieder ein Einberufungsbefehl kommt dagegen Einspruch erheben und eine Studiumsbesuchsbestätigung senden?

Genau das. Vorher melden musst du das niemandem.

Thomaas1997 
Beitragsersteller
 04.12.2016, 18:25
@wiki01

Ok gut zu wissen dann habe ich keinen Aufwand hinsichtlich dessen mehr, danke nochmal für die Hilfe mfg

WDHWDH  05.12.2016, 07:50
@wiki01

Gib keine falschen Auskünfte.

wiki01  05.12.2016, 11:26
@WDHWDH

So? Und was war daran falsch? Niemand wird aus einer angefangenen Ausbildung oder einem Studium herausgerissen. Und gezogen werden kann man immer, solange man nicht über die Altersgrenze gekommen ist.

Und mir sind Fälle bekannt, die aus sozialen Gründen (Familie, Kinder usw.) nicht mehr gezogen wurden.

Du kannst vorübergehend untauglich werden. Danach -bis 35-wirst du eingezogen. Eine noch nicht begonnene Weiterbildung ist kein Grund, den Präsenzdienst aufzuschieben. Es ist nur interessant (ich war selbst einmal Ausbildner) die 35 jährigen mit den 18 jährigen GEMEINSAM auszubilden. Du entkommst dem Bundesheer nicht -  ohne negative Folgen für dich.