Kann man die Krankenversicherungspflicht umgehen?

9 Antworten

Generell gibt es da eine Grauzone, um die sich auch die BaFin nicht zu kümmern scheint.

Diese EU-KVs wie z.B. MorganPrice gelten eigentlich nicht als substitutive Versicherung, weil sie nicht nach den Vorgaben kalkuliert sind. Interessiert aber de facto niemenden. Manche PKV erkennen die als Folgeversicherung nicht an (wenn man dann aber mit dem BaFin droht erkennen sie es doch ab), andere schon...

Die Ämter (hier das Hess.Amt für Versorgung und Soziales) erkennt sie an.

Allerdings ist da noch das Problem der Pflegepflichtversicherung... die Du hier prinzipiell haben sollen müßtest... zumindest nach Gesetz.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

nein, denn an die Krankenversicherung ist z.B. auch die Pflegeversicherung gekoppelt die man nur so zahlen kann. Und das nicht zahlen ist eine Ordnungswidrigkeit die mit afaik 2500€ bestraft wird. Keine gute Idee also.

Das Wort "Krankenversicherungspflicht" ist doch selbsterklärend.

Wenn du in Deutschland in welcher Form auch immer in einem sozialversicherungspflichtigen Job tätig bist, nimmst du an der Solidargemeinschaft teil.

Jura2022 
Beitragsersteller
 31.05.2022, 02:20

Die haben doch gesagt das ein Abkommen mit Deutschland existiert dieser Abkommen ist doch nicht zwecklos. Außerdem gilt diese Krankenversicherung nur für Azubis während der Ausbildung oder Studenten ist somit keine langfristige Krankenversicherung.Und unsere staatliche Krankenversicherung ist sogar kostenlos. Deswegen denke ich das es sinnvoll wäre da was zu probieren. Damit würde ich viel Geld sparen...

Jura2022 
Beitragsersteller
 31.05.2022, 02:33
@luegnix

Das steht auf der Seite des Ministeriums von Montenegro:

Eine versicherte Person, die zur Arbeit, beruflichen Aus- oder Weiterbildung in ein Land entsandt wird, mit dem ein internationales Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, hat das Recht auf Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung auf Kosten der obligatorischen Krankenversicherung gemäß dem Gesetz und dem internationalen Abschluss Vereinbarung über die Sozialversicherung.

 Angehörige der unmittelbaren Familie des Versicherten haben während ihres Aufenthalts im Ausland mit dem Versicherten Anspruch auf Gesundheitsversorgung im Ausland, wenn der Versicherte für mehr als sechs Monate zum Arbeiten ins Ausland entsandt wird und wenn der Versicherte für bis zu sechs Monate zum Arbeiten ins Ausland entsandt wird, Sie haben Anspruch auf medizinische Notfallversorgung.

Hab hier auch denn Link ist aber alles auf Montenegrinisch hab’s übersetzt…. https://fzocg.me/osigurana_lica.php?type=foreign_about

luegnix  31.05.2022, 02:44
@Jura2022

Das Abkommen besagt, das du in dem Land, wo du tätig bist, Sozialabgaben zahlst. Die somit erworbenen Rentenasprüche aber sowohl in dem Land erhalten kannst, in dem du tätig warst, als auch in dem Land, wo du her kommst.
Das Abkommen befreit nicht von der Pflicht, sondern greift ineinander.
Es kann aber eine Rückerstattungsmöglichkeit geben. Das musst du individuell erfragen.

Vielleicht wäre es für dich interessant, dich bei einer ansässigen Ortskrankenkasse diesbezüglich zu informieren. Dort kann deine Situation sicherlich am besten eingeschätzt werden bzw. die werden wissen, an wen sie dich weiterleiten können. Alles Gute!

Nein,du bist versicherungspflichtig beschäftigt, alles andere hat luegnix sehr gut erklärt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung