Werkstudent Krankenversicherung. Ab wann muss ich mich selbst versichern? Werden alle Nebenjobs Miteinbezogen?
Hallo, ich habe momentan einen Nebenjob bei dem ich um die 200 Euro im Monat verdiene. Bei diesem Job arbeite ich 5 Stunden die Woche. Ich musste dafür keine Steuern zahlen (<450€). Nun habe ich einem weiteren Job als Werkstudent an einer Firma zugesagt, bei dem ich 15 Stunden die Woche arbeite (damit die max. 20 Stunden in der Woche nicht überschritten werden) und dabei 660 Netto verdiene.
Meine AOK hat gesagt, ich dürfe mich nicht mehr über die Familienversicherung meiner Eltern versichern und müsste mich deshalb selbst versichern, da ich mehr als 450 Euro nun verdiene. Bezieht sich diese Grenze auf den kompletten Verdienst beider Nebenjobs oder nur auf den bei dem ich als Werkstudent angestellt bin ?
falls es von den beiden Jobs abhängt (860 Euro) würde ich die Selbstversicherung für 100 Euro in kauf nehmen. Falls es sich aber nur auf den Werkstudentenjob bezieht (660) Euro könnte ich mit meinem Arbeitgeber den Vertrag erneuern sodass ich nur 450 Maximal verdiene (durch z.B. weniger Stunden in der Woche). Ich würde ungern 100 Euro unnötig an die AOK verschwenden.
Ich hab von dem Ganzen nicht so viel Ahnung und mein Telefongespräch hat mir dabei auch nicht weitergeholfen...
4 Antworten
Bezieht sich diese Grenze auf den kompletten Verdienst beider Nebenjobs oder nur auf den bei dem ich als Werkstudent angestellt bin?
Ja klar - beim Gesamteinkommen werden alle Jobs zusammengerechnet!
Nun habe ich einem weiteren Job als Werkstudent an einer Firma zugesagt, bei dem ich 15 Stunden die Woche arbeite (damit die max. 20 Stunden in der Woche nicht überschritten werden) und dabei 660 Netto verdiene...
Nicht der Nettolohn ist maßgend bei der Gesamteinkommensgrenze, sondern leider der mtl. Bruttolohn!!!
PS: Nur als Werkstudent tätig, könntest du max. 450€ + 83,33€ mtl. Werbungskosten verdienen als Bruttolohn und wärst trotzdem noch kostenlos familien(kranken)versichert über die Eltern ;-)
Ab dem 1.10.22 wäre sogar evtl. die neue Minijobgrenze mit 520€ möglich + die erhöhten Werbungskosten von 1200€ im Jahr, also 100€ mtl. Bruttolohn zusätzlich zu den 520€ mtl. Bruttolohn noch möglich - also bis 620€ mtl. Bruttolohn wäre dann evtl. ab dem 1.10.22 möglich, wenn die Ampel ihr okay dazu gibt!
Gruß siola55
Noch'n Tipp: wenn du anstatt der geringfügigen Beschäftigung nur die kurzfristige Beschäftigung ausübst für max. 3 Monate z.B. als Ferienjob, dann ist diese zusätzliche Tätigkeit sozialversich.frei (jedoch nicht steuerfrei) und unbegrenzt in der Verdiensthöhe und bist trotz der Verdiensthöhe noch kostenlos über die Eltern familienversichert:
- Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds darf 470 Euro (gilt für 2022) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 450 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/
Hallo,, eine ledige Bekannte bekommt 550.~ Brutto bei Teilzeitjob, ist somit ueber den AG gesetzlich krankenversichert und hat so 470.~netto.
Wenn du regelmäßig mehr als 470,- € pro Monat an Einkommen (450,- € bei Minijob) generierst ist eine Familienversicherung nicht mehr möglich.
Wenn du hauptberuflicher Student bist, wärst du versicherungspflichtig in der KVdS zum Selbstkostenbeitrag von ca. 100,- € inkl. Pflege.
Damit unterliegst du keiner Einkommens- sondern nur einer Zeitbegrenzung. Außerhalb der vorlesungsfreien Zeit darfst du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Der Minijob wird in diese Berechnung nicht einbezogen. Dafür zahlt der Arbeitgeber die Abgaben ja pauschal (wenn du ordnungsgemäß angemeldet bist)
Aber da du mehr als 470 € verdienst, bist du selbst krankenversicherungspflichtig.
Günstiger wäre es, wenn dein Arbeitgeber dich in der Gleitzone anmeldet.
Irrtum - zum Gesamteinkommen zählt natürlich auch der Minijob! Du verwechselst da was mit der Steuer bzw. der Pauschalsteuer :-((
520,- €.
Midijob nennt sich die neue Übergangsregelung:
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter basiswissen: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/node.html
Wobei die Abzüge für die ganzen Sozialversich.beiträge zwischen 10% (> 450€ mtl. Bruttolohn) und max. 20% vom Bruttolohn (< 1300€ mtl. Bruttolohn) variieren.
Ich habe gehört dass sich diese Grenze im Oktober auf 550 Euro erhöht, stimmt das ? Ich müsste mich über die Gleitzone ein wenig informieren (Ich habe nicht so viel Ahnung was das Ganze angeht). Danke für deine Antwort !