Forderung der Krankenversicherung nach fahrlässiger Körperverletzung
Hallo! Jemand wurde in einer Sache wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Nun möchte außerdem die Krankenversicherung des Geschädigten einen gewissen Betrag vom Schädiger für die Kosten der Behandlung. Diese sind nicht weiter aufgeschlüsselt, außerdem wird in einem Satz erwähnt, dass sich weitere Forderungen vorbehalten werden. An sich ist die Summe aber schon zu gering, um die Sache einem Anwalt zu übergeben (keine Rechtsschutzversicherung) oder es gar auf einen Zivilprozess ankommen zu lassen. Die Frage ist aber, ob ein Nachkommen der Forderung quasi zu einer Grundsätzlichen Anerkennung auch für zukünftige Forderungen führen würde oder ob man sich diesbezüglich irgendwie absichern könnte, dass die Versicherung nicht immer mehr Geld haben möchte.
6 Antworten
Darauf wird sich die KK nicht einlassen, wegen eventueller Spätfolgen.
Aber erkennt man z.B. die Spätfolgen an, indem man diese eine Forderung begleicht?
Wenn ein Urteil ergangen ist, wurde seitens des Gerichtes ja schon festgestellt, dass der Täter auch der Täter war. Daraus allein leitet sich ein Anspruch der Krankenkasse des Opfers ab. Wenn die forderung nicht beglichen wird, wird die KK eine Verfolgung der Forderung bis hin zur Pfändung durchführen.
also, an sich hat die krankenkasse nen anspruch, weil der täter einen schaden verursacht hat, den die krankenkasse tragen muss.
wenn gezahlt wird, erkennt man nichts an. die krankenkasse stellt nur fest, dass ggf weitere forderungen folgen, wenn das opfer durch die schäden weiter behandlungskosten bei der krankenkasse geltend macht.
wenns aber nur fahrlässig war, kann ggf der anspruch, den die krankenkasse geltend macht wegen mitverschulden des opfers (sofern das zutrifft) zu kürzen sein.
Die Versicherung hat ein Recht auf Schadenersatz.
Allerdings bei "fahrlässiger" Körperverletzung bestimmt nicht.
Das muss schon Vorsatz sein.
was heisst "bestimmt nicht"? Ja oder nein?
Hallo,
die Krankenkasse wird auch alle weiteren Folgekosten (z.B. Zahnkrone in einigen Jahren) dem Verursacher (durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz) in Rechnung stellen.
Für alle Beteiligten (Krankenkasse, Geschädigter, andere Gerichte) wird das erfolgte (und rechtskräftige?) Urteil die Basis sein. Ggf. den eigenen Rechtsanwalt aus dem Strafverfahren kontaktieren und um Rat fragen.
Da ich kein Jurist bin, kann ich nicht beurteilen, ob ein paralles Schreiben an die Krankenkasse, dass die Zahlung ohne ein Schuldanerkenntnis erfolgt, juristische Bedeutung haben kann.
Gruß
RHW