Kann man Patientenakte löschen lassen?
Ich war 2 mal bei dem Hausarzt von einer Freundin, ihre Mutter arbeitet in der Praxis. In meiner Patientenakte stehen sehr persönliche Sachen und ich gehe wieder zu meinem alten Hausarzt und möchte nicht dass ihre Mutter diese Sachen lesen kann. Kann ich meine elektronische Patientenakte dort löschen lassen oder irgendwas dafür tun dass sie da nicht reinguckt?
3 Antworten
Der Arzt ist gesetzlich verpflichtet, alle Behandlungsunterlagen 10 Jahre aufzubewahren. Vorher löschen geht nicht.
Neben dem Arzt unterliegen auch alle Mitarbeiter in der Praxis der gesetzlichen Schweigepflicht. Diese gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter.
Da alle Arztpraxen ihre Abrechnungsdaten elektronisch übermitteln müssen, löschen nicht erlaubt ist und Mitarbeitern zwar der Zugang zu einzelnen Bereichen, aber nicht zu einzelnen Patienten gesperrt werden kann, wirst du wohl mit der Situation leben müsssen.
Wobei die Frage erlaubt sein muss: Du wusstest doch vorher, dass die Mutter der Freundin in der Praxis arbeitet, und folglich Zugriff auf die Patientendaten hat. Wenn das für dich ein Problem ist - warum gehst du dann dort hin?
niemand darf in die Akte Gucken! Du kannst zwar zum ehemaligen Hausarzt gehen und dort sagen, das Du dort nicht mehr hin kommst und das sie bitte Deine Akte vernichten sollen; inwieweit das möglich ist, weiß ich nicht; ich habe mir meine Akte mal Aushändigen lassen! das ging!
Die AKTE kannst Du haben, was im Rechner ist, ok, das bleibt bestehen; nach Dir schreit doch kein Hahn mehr, wen Du nicht mehr in diese Praxis kommst
Der behandelnde Arzt darf die Daten erst nach 10 Jahren löschen
Die Aufbewahrungsfristen sind unterschiedlich, bei "uns" gelten für die wesentlichen Behandlungsdaten sogar 30 Jahre!
Dass das niemand darf weiß ich aber die können das ja trotzdem machen und habe auch schon oft gehört dass es Leute einfach machen
Lasse Dir Deine Akte persönlich Aushändigen! Ich habe das auch mal gemacht und sie auch bekommen; somit war kein Zugriff mehr auf mich da; ich sagte: ich ziehe um, brauche das
Die Patientenakte ist in aller Regel digital (die Abrechnung erfolgt ausschließlich digital - und dafür müssen die Behandlungsdaten in elektronischer Form vorliegen).
Ggf. gibt es zusätzlich noch eine "Handakte" mit Papierdokumenten, in aller Regel sind aber auch diese gescannt und in der elektronischen Akte eingepflegt.
Damit erhält man allenfalls eine Kopie der Akte (auf die man als Patient auch Anspruch hat), ein Wunsch, die Akte zu löschen wird aber innerhalb der Aufbewahrungspflicht nicht erfüllt werden.
Wenn Du hingehst, und sagst, daß Du den Arzt wechselst, solltest Du alles, was sie über Dich haben, ausgehändigt bekommen.
Der Arzt ist gesetzlich verpflichtet, die Patientendaten 10 Jahre aufzubewahren. Du kannst als Patient zwar den Ausdruck deiner Karteikarte bekommen, das "Original" in seiner EDV behält der Arzt.
Haben da denn auch die Arzthelferinnen über den Computer Zugriff?
davon solltest Du ausgehen.
Die Angestellten in der Arztpraxis dürfen in die Patientenakte schauen. Das gehört zu ihrem Job. Der behandelnde Arzt darf die Daten erst nach 10 Jahren löschen, die hat er nämlich auf seinem Rechner, und die Festplatte wird er dir nicht ausgehändigt haben. Was du als Patient auf Wunsch bekommst, ist lediglich ein Ausdruck.