Kann und darf ein Rettungssanitäter Blut abnehmen?

8 Antworten

In der Ausbildung und Prüfungsordnung der meisten Bundesländer steht es nicht drin, von daher lokal sehr unterschiedlich ob PVK oder Blutabnahme gelehrt werden. Entscheidende ist erstmal die Frage des Könnens (sicher Beherrschen), dafür sollte man das ~50 Mal unter Aufsicht machen. Zweitens muss neben dem Beherrschen der Maßnahme auch die Kompetenz vorhanden sein etwaige Nebenwirkungen/Fehler zu erkennen und sicher Beherrschen zu können, außerdem ist der Patient aufzuklären. Wenn dann noch eine sinnvolle (lebensbedrohliche) Indikation oder eine ärztliche Delegation vorliegt, darf auch der RettSan einen Zugang legen oder Blut abnehmen. Wobei das Blutabnahmen präklinisch m.E. sowieso eine fragwürdige Maßnahme ist, insbesondere durch ungeübtes Personal steigt das Risiko für verfälschte Werte etc.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das Blutabnehmen wird in der Ausbildung zum Rettungssanitäter gelehrt. Ich habe die Ausbildung im Rahmen meines Ehrenamtes selbst über längere Zeit absolviert. Es ist aber nur in Anwesenheit eines Arztes erlaubt. Außer es liegt ein akut lebensbedrohlicher Notfall vor, dann dürfen solche invasive Maßnahmen auch ohne einen Arzt durchgeführt werden. Zu den invasiven Maßnahmen zählen außer Blutabnehmen noch das Verabreichen von Infusionen oder Medikamenten.

Du meinst bestimmt die peripher- venöse Blutentnahme. Wenn er es unter ärztlicher Aufsicht und Anleitung eines Arztes während seines Krankenhauspraktikums in ausreichender Anzahl erlernt hat, dann darf er es aufgrund einer ärztlichen Delegation (Anordnung) durchführen, ansonsten nicht, außer ein Arzt hat ihn gesondert in der Blutentnahme ausgebildet und von seinen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt. Was eine "ausreichende Anzahl" ist, hier kann der sogenannte "Pyramidenprozess" zum Notfallsanitätergesetz als Anhaltspunkt dienen, darin stehen 50 periphere Venenpunktionen als Mindestanzahl, wenn der Rettungssanitäter dieses ungefähr erreicht, dann kann man weitestgehend davon ausgehen, dass er die Maßnahme beherrscht. Wenn allerdings das Krankenhauspraktikum zu lange zurückliegt und die Maßnahme seither nicht mehr durchgeführt worden ist, muss sich der Arzt zunächst von der Kompetenz des Rettungssanitäters überzeugen, bevor er delegieren darf. Der Arzt muss übrigens nicht unbedingt höchstpersönlich bei der Durchführung einer Delegierten ärztlichen Leistung anwesend sein, zumindest nicht bei allen Delegierten ärztlichen Maßnahmen, entscheidend ist, dass der Arzt innerhalb eines medizinisch vertretbaren Zeitraumes höchstpersönlich anwesend sein kann, bei einer Blutentnahme kann es also auch zulässig sein, dass der Arzt fünf Minuten entfernt ist, sofern fünf Minuten bei auftretenden Komplikationen ein medizinisch vertretbarer Zeitraum sind. Mfg.

Hallo, bei mir wurde es letztes Jahr von einem Sanitäter gemacht ohne das ein Arzt dabei war. Das Blut wurde dann im Krankenhaus sofort untersucht.

Unsere Sprechstundenhilfe beim Hausarzt darf es auch.

Ich denke mit Zusatzausbildung erlaubt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

natürlich er ist schhließlich verntwortlich für die Erstrettung.

Wenn noch kein Arzt vorhanden ist kann er dem vorgreifen (mit seiner Zusatz ausbildung)