nach Rettungssanitäter Medizinstudium ?
Kann man nach der 3 jährigen Berufsausbildung des Rettungssanitäters zur Hochschule zugelassen werden um Medizin zu studieren ? Welche Voraussetzungen werden noch erwartet bezüglich Schulabschluss etc?
6 Antworten
Rettungssanitäter (RettSan, RS) ist in Deutschland keine anerkannte Berufsausbildung sondern eine Qualifikation, die nach Landesrecht (Rettungsdienstgesetze -RDG- der Bundesländer) zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben im Rettungsdienst (zweite Person/ Fahrer in der Notfallrettung auf Rettungswagen und Verantwortlicher im qualifizierten Krankentransport, teilweise auch noch Fahrer von Notarzteinsatzfahrzeugen) berechtigt und in Vollzeitform in 13 Wochen (circa 3,5 Monaten) zu erlangen ist. Die Qualifikation muss, sofern sie nicht im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) im Rettungsdienst erworben wird, als Selbstzahler absolviert werden, Gesamtkosten circa 1.500€. Um vollwertig im Rettungsdienst einsetzbar zu sein, bedarf es noch einer Fahrerlaubnis der Klasse C1, die vom Bewerber ebenfalls auf eigene Kosten erworben werden muss. Die Qualifikation umfasst mindestens 160 Stunden Lehrgang mit Prüfung, 160 Stunden klinische Ausbildung, 160 Stunden Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und mindestens 40 Stunden Abschlusslehrgang mit schriftlicher, mündlicher und praktischer Abschlussprüfung. Seit 2019 gibt es vom "Ausschuss Rettungswesen" eine neue Muster- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die allerdings erst landesrechtlich umgesetzt werden muss. Hiernach sind es nach wie vor insgesamt 520 Stunden, bestehend aus 240 Stunden Lehrgang, 80 Stunden in einer geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung, 160 Stunden im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und 40 Stunden Abschlusslehrgang mit Abschlussprüfung.
Die dreijährige Berufsausbildung im Rettungsdienst, ist seit dem 01.01.2014 die zum Notfallsanitäter (NotSan, NFS). Diese Ausbildung umfasst 1.920 Stunden Unterricht an staatlich anerkannten Schulen, 1.960 Stunden praktische Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und 720 Stunden praktische Ausbildung in verschiedenen Fachbereichen eines geeigneten Krankenhauses. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Notfallsanitäter*innen werden gemäß ihrer Ausbildungszielbestimmungen in §4 des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) in allen Bundesländern als verantwortliche Fachpersonen auf Rettungswagen in der Notfallrettung eingesetzt. Die Ausbildung ist bundesweit dermaßen begehrt (im Durchschnitt zehn Bewerber*innen auf einen freien Ausbipdungsplatz), dass die Ausbildungsplätze bevorzugt an Rettungssanitäter*innen mit Fahrerlaubnis der Klasse C1 und ein- bis zweijähriger Berufserfahrung vergeben werden, an externe Bewerber nur sehr selten. Außerdem achten die Rettungsdienste darauf, dass die Ausbildungsplätze gerade nicht an Personen vergeben werden, welche die Ausbildung lediglich als Sprungbrett zum Medizinstudium ansehen. Der Rettungsdienst braucht die Notfallsanitäter selber.
Medizinstudium:
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung zum NOTFALLSANITÄTER, wäre dies theoretisch möglich, allerdings nicht alleinig. Nach dem Hochschulrahmengesetz ist eine Studienzulassung für "beruflich qualifizierte Personen" möglich, wenn:
1.) Sie mindestens über den mittleren schulischen Bildungsabschluss verfügen,
2.) Eine dem jeweiligen Studiengang artverwandte, in diesem Fall also medizinische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und
3.) Sie über eine gewisse Berufserfahrung verfügen.
Abschließende Regelungen haben die Bundesländer in ihren Hochschulgesetzen getroffen. In der Praxis halten die Universitäten jedoch nur wenige Studienplätze für "beruflich qualifizierte Personen" frei und teilweise, gibt es interne Regelungen, die auf beruflich qualifiziert Studierende mehr Druck ausüben, beispielsweise die Regelung, wer die Prüfungen nicht beim ersten Mal besteht, muss die Uni verlassen während die Abiturienten sie wiederholen dürfen. Es empfiehlt sich also insgesamt eher nicht.
Mfg
Kann man nach der 3 jährigen Berufsausbildung des Rettungssanitäters
Das ist schon ein Widerspruch in sich. Zumindestens in Deutschland ist der Rettungssanitäter eine "niedere" Qualifikation die in wenigen Wochen zu erlangen ist und nicht den Status einer Berufsausbildung hat.
Deswegen hab ich ausdrücklich Deutschland geschrieben. Da der FS offen lässt auf welches land er sich bezieht und ich weiß das hier auch Schweizer Nutzer aktiv sind.
Rettungssanitäter wirst du nach einem 13-Wochen-Programm. Das ist keine Zulassung zu irgendwas.
Du musst eine 3-jährige Berufsausbildung + anschliessende Berufserfahrung (etwa 2 Jahre) vorweisen. Das gibt dir dann die Zulassungsvoraussetzung.
Alternativ den Abschluss einer Fachoberschule. Dann gehts ohne die 2 Jahre.
Der heisst jetzt Notfall-Sanitäter - früher Rettungsassistent genannt.
Nein. Das ist kein Ersatz für den RS, sondern eine andere Qualifikation. Wäre hier die massgebliche für den FS.
Der Rettungssanitäter ist keine dreijährige Berufsausbildung.
In Deutschland nicht, in der Schweiz schon. Müsste man jetzt wissen woher der FS kommt...
Aber da wir ja hier Deutsch schreiben, wird es sich um Deutschland handeln. Wenn jemand französisch schreibt, geht man ja bei länderspezifischen Themen auch von Frankreich aus, da das nunmal die maßgebende Nation ist.
Ist richtig. Das sollte man dazuschreiben (schwitzerisch schreiben wird schwierig ;-))
Das bringen manche auch. Manche Bayern schreiben auch "im Dialekt".
In der Schweiz dauert der Rettungssanitäter allerdings 3 Jahre.