Kompressionsstrümpfe an und ausziehen bezahlt bekommen?
Bekommt man für das an und ausziehen von Kompressionsstrümpfen Geld ?
Es geht um eine Person mit Pflegegrad 2, die ich seit Jahren pflege, eine ärztliche Verordnung für die Kompressionsstrümpfe an und auszuziehen ist gegeben. Mein Arzt sagt ja, man würde dafür ausgezahlt werden, die AOK sagt wiederum nein.
Begründung: Die Medikamentenvergabe wird Morgens und Abends gemacht, in welchem ebenso die Strümpfe an und ausgezogen werden können, somit wird nur 1x gezahlt. Sprich 2 Euro Pro Besuch.
Mein Arzt sagt mir jedoch was anderes, es würde wohl seperat gezahl. 5 Euro an und 5 Euro ausziehen.
Ich wollte hier nochmal nachfragen, weil ein Termin bei meinem Arzt zu bekommen sehr lange dauert.
Vielen Dank im Voraus!3 Antworten
Die Pflegeversicherung ist für die Pflege ( SGB XI) ,
die Krankenversicherung für die Behandlungspflege (SGB V)
zuständig.
Zur Behandlungspflege zählt auch das an/ausziehen der Kommpressionsstrümpfe und die Medikamentengabe.
Merke: Angehörige erhalten keine Entlohnung, weder von der Pflegekasse noch von der Krankenkasse für die Erbringung der Behandlungspflege.
Übernimmt ein ambul. Pflegedienst die Behandlungspflege, so ist eine Verordung vom Hausarzt erforderlich.
Da schon eine Verordnung vorhanden ist, gehst du mit dieser Verordnung zu einem ambul. Pflegedienst.
Ihr beauftragt dann den ambul. Pflegedienst mit der Behandlungspflege laut Verordnung.
Der Pflegedienst kann dann seine erbrachte Behandlungspflege direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Welche Honorare der Pflegedienst erhält ist Bundesland spezifisch geregelt.
Angehörige, erhalten, auch mit einer Verordnung nach dem SGB V, keine Entlohnung für die Behandlungspflege.
Soweit ich das verstanden habe, zahlt die Pflegeversicherung nicht einzelne Tätigkeiten, sondern den Gesamtaufwand, den Du für die Pflege der Person übernimmst. Es wird überhaupt nur etwas gezahlt, wenn der wöchentliche Aufwand bei 10 Std oder mehr liegt. Du mußt dies in einem Dokument bei der Krankenkasse (Pflegekasse) einreichen und verpflichtest Dich damit auch diese Tätigkeiten verantwortlich zu übernehmen.
Der Arzt kann Dir da gar nicht helfen, sondern die ganze Prozedur mußt Du mit der Pflegekasse durchmachen. Natürlich wird der Anteil "Kompressionsstrümpfe" des Gesamtpaketes nur berücksichtigt, wenn der Arzt diese verordnet hat.
Leider auch genial daneben. Die Pflegekasse zahlt keine Löhne an die Pflegenden Angehörigen. Denn das Pflegegeld steht rechlich dem Pflegebedürftigen zu.
Und der Pflegende Angehörige muss auch kein Dokument bei der Pflegekasse einreichen. Denn die Höhe des Pflegegrades wird durch den MDK ermittelt. Und die neue Begutachtungen erfolgen nicht mehr nach Zeitaufwand, sondern nach Punkten. Jemehr Punkte um so höher der Pflegegrad.Und es liegt in der Natur der sache, dass medikamente und oder Kompressionsstrümpfe nur nach Verordnung des Arztres zuerfolgen haben. Aber auch da muss der pflegende Angehörige nichts bei einer Kasse einreichen.
Ansonsten lese bitte meinen Beitrag.
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 stehen seit 2017 Pflegesachleistungen von monatlich 689 Euro zu, die ambulante Pflegedienste direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
Entweder die Kasse rechnet mit einem Pflegedienst ab oder der zu pflegende beantragt Pflegesachleistung und muss dann dort wo er Hilfe benötigt alles selbst organisieren.
Google einfach das Thema. Da gibt' jede menge Tipps im Internet
Leider genial daneben AngelaHoppe.
Merke: der ambul. PD rechnet nicht einfach mal so mit der Pflegekasse ab. Der Pflegebedürftige kauft sich Leistungen beim PD ein, und der ambul. PD rechnet dann nur seine Erbrachten Leistungen ab. In diesem Fall ist die Kombileistung angesagt. Pflegesachleistung ist angebracht, wenn es um vollst. Pflege geht, oder es keine privat Personen gibt die die Pflege erbringen können. Und Pflegegeld gibt es, wenn aussschließlich von Angehörigen gepflegt wird.
Ansonten lese bitte meinen Beitrag
Leider genial daneben. Lese bitte meinen Beitrag dazu.