Krankengeld wurde eingestellt, was tun?
Mein Krankengeld wurde eingestellt weil angeblich die gleiche Diagnose vorliegt wie vor 2 Jahren wo die Krankengeldzahlung über 72 Wochen auch ausgeschöpft wurde und eine erneute Zahlung erst nach drei Jahren erfolgen kann.
Allerdings sind es jetzt 2 andere Diagnosen.
So erhielt ich von 2014-2015 die Diagnose F 32.2 diese beschreibt Depression,Verlustängste,Angstzustände etc.
Im Januar 2017 wurde bei mir allerdings als Hauptdiagnose das Fybromialgie Syndrom Diagnostiziert F 45.41 Chronische Schmerzstörung mit somatischer und psychichen Faktoren.
Da ich mit dieser Diagnose nach der Krankenhausentlassung zu einer Klinik für Psychotherapie und Psychatrie musste wurde andie Diagnose F 45.41 zusätzlich eine weitere Diagnose hinzugefügt F 33.1 Rezidivierende depressive Störug ,gegenwärtig mittelgradige Episode .
Als begründung gibt nun die Kasse an die jetzt erstellte Diagnose F33.1 stehe im zusammenhang mit der Diagnose von damals F 32.2 und deshalb wird die weiterzahlung verweigert.
Da ich jedoch als erste Diagnose im Januar 2017 die F 45.41 hatte und die zweite F 33.1 anhängig ist ,steht das nicht im zusammenhang.
Ist das ein Irrtum ?
5 Antworten
letztendlich sind es alles F-Diagnosen, d.h. sie haben alle den selben Ursprung. die Zahlen im Diagnose schlüssel haben bei der Beurteilung deines Falles wenig zu bedeuten, da die Basis immer eine psychische Ursache ist.
das einzige was du tun kannst, ist einen Widerspruch einzureichen. dafür musst du aber auch deine Ärzte mit ins Boot holen, also Psychiater, Hausarzt usw.. diese müssen den Widerspruch medizinisch begründen. der Widerspruch löst dann bei der Kasse eine neue Prüfung aus.
ich sehe aber wenig Chancen, dass die Kasse hier nicht auf Zusammenhang entscheidet.
Die Frage hat zu wenig Detailles.
Warum wurde es eingestellt?
Wie lange hast du es bisher erhalten?
Wann ist davon auszugehen, dass du wieder gesund wirst?
Wie ist dein Beschäftigungsverhältnis?
Hat es der Arbeitgeber einfach so eingestellt oder steht eien Kündigung in "Aussicht?
.....?
Wurde jetzt korigiert komplete Frage steht zur Verfügung
Können schon, nur nicht dürfen ;) Ich meinte ja, hinter der Frage muss mehr stecken als das Reine "was tun". Wir müssen ja wissen, warum? ;) Die KK darf auch nicht so einfach einstellen, wenn man es so betrachtet.
Das ist mir neu, daß das geht?
so einfach stellt die Kasse das auch nicht ein, denke ich mal?
Gehen, heißt ja nicht dürfen.
Der Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung einstellen und dir nichts ausbezahlen, allerdings ist dies selbstredend nicht rechtens, aber können tut er es. *wortkorinthenkacker* ;)
Natürlich will die KK auch immer Geld "sparen" und so wenig bzw. so kurz wie möglich bezahlen. Das ist wie bei allen anderen Versicherungen ja auch der Fall.
Einfach so oder durch Irrtum dürfen sie dir das Krankengeld natürlich auch nicht versagen.
Wurdest du denn schon von einem Amtsarzt untersucht bzw. der Fall geprüft? Oder bisher "nur" von "normalen" Ärzten?
Da die zweite Diagnose auch mit psychischen Faktoren verbunden wurde, dazu noch der Klinik Aufenthalt, sieht die Kasse einen Zusammenhang!
mir ging es ähnlich!
Ich bezog Krankengeld, war auf Kur, der Hausarzt schrieb in seiner Diagnose:
"Depressionen" !
Danach rechnete der dortige Arzt ab, obwohl ich in keinster Weise irgendeine Behandlung dies bezgl. bekam.
ein Widerspruch von meiner Seite brachte nichts!
Wende du dich an den VdK.
Der Arbeitgeber kann es nicht einstellen, nur die KK!