Entgeltfortzahlung, zwei Diagnosen F43.0 G und F48.0 G?

1 Antwort

Du musst dem Arbeitgeber die Diagnosen nicht mitteilen.

Es geht darum, ob die Diagnosen im ursächlichen Zusammenhang stehen - das kann man hier wohl annehmen. Die Krankenkasse springt nur dann ein, wenn es eine anrechenbare Vorerkrankung ist und die 6 Wochen dadurch überschritten werden.

Dies ist hier mit Sicherheit der Fall.

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, bei der Krankenkasse anzufragen. Diese gibt zwar keine Auskunft über die Diagnosen, aber darüber, ob es sich um eine Folgeerkrankung handelt. Dies wird im Zweifelsfall über den MDK abgeklärt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
089089 
Beitragsersteller
 20.05.2022, 20:23

Die eine Diagnose war aus privaten Gründen und die andere aus betrieblichen Gründen. Zählt das als Zusammenhang?

okieh56  20.05.2022, 20:33
@089089

Wenn die Grunderkrankung psychischer Natur ist, kann man von einem Zusammenhang ausgehen. Aber das müssen die Ärzte entscheiden. Die Gründe sind nicht entscheidend.

Wenn du dir unsicher bist, frage bei deiner Krankenkasse nach - die können das durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) abklären lassen.

LouPing  19.10.2022, 14:20
@089089

Ich übersetze mal:

Das „akute Belastungssyndrom“ hat sich in einen „anhaltenden Belastungssyndrom“ entwickelt.

Ein klass. Zusammenhang, der „Auslöser“ spielt dabei keine Rolle.