Entgeltfortzahlung, zwei Diagnosen F43.0 G und F48.0 G?

1 Antwort

Du musst dem Arbeitgeber die Diagnosen nicht mitteilen.

Es geht darum, ob die Diagnosen im ursächlichen Zusammenhang stehen - das kann man hier wohl annehmen. Die Krankenkasse springt nur dann ein, wenn es eine anrechenbare Vorerkrankung ist und die 6 Wochen dadurch überschritten werden.

Dies ist hier mit Sicherheit der Fall.

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, bei der Krankenkasse anzufragen. Diese gibt zwar keine Auskunft über die Diagnosen, aber darüber, ob es sich um eine Folgeerkrankung handelt. Dies wird im Zweifelsfall über den MDK abgeklärt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung