Krankenhaus und Krankenwagen Kosten wegen Alkohol
hallo
mir ist gestern was unglaublich peinliches passiert ich habe gestern zu viel getrunken und bin im krankenhaus aufgewacht.... ich hatte zu viel getrunken und wo ich ein joint geraucht habe ist mein kreislauf zusammengebrochen mir war richtig schwindelig und konnte nicht mehr stehen...
ich war erst auf dem fest bei den sanitätern dann haben die mich mit dem krankenwagen in das nächste krankenhaus gebracht wo ich ers auf der intensivstation war und dann auf ein zimmer verlegt worden bin und bin am nächsten morgen wieder entlassen worden nach dem frühstück.....
meine frage wo ich am meisten angst vor habe zahlt das alle die krankenkasse oder muss ich auch kosten übernehmen?? habe schon geschaut bei google aber da wurde immer beides gesagt (1. man muss das übernehmen 2. krankenkasse bezahlt das) das ist mir jetzt auch zum ersten mal passiert das ich deswegen ins krankenhaus musste
ich bin bei der versicherung knappschaft fals es wichtig ist ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen mfg
11 Antworten
Erstmal bezahlt das die Kasse, sofern dich nicht ein fürsorglicher Pfleger oder Verwaltungsangestellter direkt als "Selbstzahler" eingegeben hat. In diesem Fall bekommst du direkt eine Rechnung und könntest sie einreichen. Die Kasse wird jedoch dieses Geld von dir zurückfordern, je nachdem, was die Kollegen abrechnen wollen. Eine klare medizinische Indikation um einen Rausch nach Alkohol- und Drogenkonsum im Krankenhaus zu therapieren besteht nicht direkt.
Zu den Kosten: Du schreibst, du wurdest mit einem Rettungswagen auf die Intensivstation transportiert. Pech gehabt, rechne mit locker 1200€.
Naja medizinische Behandlung war ja nötig, also musst du das auch nicht zahlen (bis auf den Tagessatz, den jeder bezahlen muss, der im Krankenhaus behandelt wird). Auch Menschen mit Übergewicht tragen an manchen Notfällen Schuld, Menschen die Alkohol trinken oder Menschen, die sich in der Sonne zu lange aufhalten und dann Hautkrebs bekommen. Nach Schuld oder nichtschuld fragt keiner, nur nach Notfall oder Keinnotfall.
Anders wäre es, wenn die Polizei Drogenkonsum festgestellt hätte- dann gäbs ne Strafe nach dem StGB. Soweit ich weiß, dürfen Ärzte aber an die Polizei nichts weitergeben (außer Schussverletzungen)
die Krankenkasse wird da wohl keinen Pfennig zahlen. Mit einer wohl sehr hohen Rechnung wirst du dann auch rechnen müssen.
Je nach Krankenkasse werden die Kosten übernommen und solche Spinner die meinen eine saftige Strafe würde da wach rütteln gehört mal ordentlich der Kopf gewaschen da eine Alkoholvergiftung sehr wohl lebensbedrohlich ist und somit genauso ein Menschenleben auf dem Spiel steht und wer sich hier davon frei sprechen will nicht einmal im Leben ein Glas zu viel getrunken zu haben der sollte seinen tv abschalten,das Smartphone wegwerfen und wieder über Trommeln kommunizieren.Da es auch Festivitäten wie Hochzeiten,Weihnachten,Silvester,Geburtstag etc gibt und wenn man nicht einmal mehr auf die eigene Geburt anstoßen darf dann bitte sucht euch nen Hobby,geht in Wald Bäume schupsen oder was auch immer.....
Hallo,
die gesetzliche Krankenkasse übernimmt zunächst die gesamten Kosten (abzüglich Zuzahlung: 10 Euro Krankenwagen und 10 Euro pro Krankenhaustag).
Danach prüft die Krankenkasse, ob ein Verschulden bzw. Selbstverschulden vorliegt. Ggf. erhält man dann eine Rechnung von der Krankenkasse über die restlichen Kosten:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__52.html
Gruß
RHW