alkoholvergiftung und krankenhaus - zahlt die krankenkasse?

10 Antworten

Sofern die Krankenkasse auf Vorsatz schließen kann, werden Sie die Kosten selber tragen müssen, was nicht mehr als fair gegenüber den Mitgliedern ist, die auf ihre Gesundheit achten.

turalo  19.10.2011, 14:07

Selbst wenn ich mir vorsätzlich einen Finger abhacke, trägt die Krankenkasse die Heilungskosten. Allein meine Versicherung zahlt dann nichts.

schelm1  19.10.2011, 14:11
@turalo

Bei vorsätzlicher Selbstverstümmelung, zum Beispiel der Vortäuschung eines Unfalls um daraus Geld zu ziehen, tragen Sie die Kosten selber. Sie erhalten weder von der Versicherung etwas für die Verstümmelung, noch ist die Krankenkasse verpflichtet solche Kosten zum tragen! - Einfach testen! Sie werden staunen, wer Recht behält! Übrigens folgt dem auch noch ein Strafverfahren!

Deine Krankenkasse übernimmt die Kosten. Ich weiß leider nicht, ob bei Minderjährigkeit die RTW-Kosten entfallen. Diese Betragen aber maximal 15€ (nach meinem Wissen)

turalo  19.10.2011, 14:06

Die Transportkosten entfallen auch bei Minderjährigen nicht. Es sind 15 Euro

nycos123  19.10.2011, 14:08
@turalo

Danke, ich wusste es leider nicht mehr.

freddy950 
Beitragsersteller
 19.10.2011, 14:12
@nycos123

und wann krieg ich die rechnung von der krankenkasse? sind bis jetzt schon fast 3 wochen vergangen und hab noch keine post bekommen..

turalo  19.10.2011, 14:15
@freddy950

Das kann dauern.....

Das zahlt deine Krankenkasse. Die Krankenversicherung ist eine Versicherung, die auf die Solidarität aller Versicherten zählt. Da geht es nicht um Versacher, sondern darum, ob einer ärztlich Hilfe braucht. Auch der Raucher mit dem Raucherbein, die Skitourist mit dem komplizierten Beckenbruch und die Minirockträgerin mit der Blasenentzündung im Winter brauchen ihre Arztrechnung nicht selber bezahlen.

Hallo,

wenn aufgrund einer Krankheit nach ärztlicher Feststellung eine Krankenhausbehandlung bzw. ein Krankenwagen erforderlich ist, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.

Danach prüft die Krankenkasse aber, ob ggf. eine Rückforderung der Leistungen nach § 52 SGB V möglich ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__52.html

Gruß

RHW

Du zahlst den anteiligen Krankentransport und das normale "Tagegeld" für den Krankenhausaufenthalt.

freddy950 
Beitragsersteller
 19.10.2011, 14:03

jetzt im ernst??? wie viel geld kostet das?? und wann bekomme ich eine rechnung von denen?? ich weiß doch garnicht wie ich das bezahlen soll, verdien ja selbst noch ned so viel geld..

turalo  19.10.2011, 14:05
@freddy950

Meine Tochter wurde mal beim Einkaufen ohnmächtig und mußte per Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht werden. Sie zahlte dafür 15 Euro, dazu kommt dann in Deinem Fall noch der Aufenthalt im Krankenhaus, das sind, glaube ich, 10 Euro.

schelm1  19.10.2011, 14:05
@freddy950

Für´s Saufen hat´s aber gereicht!?!

Schuhu  19.10.2011, 14:07
@freddy950

Meines Wissens bezahlst du für den Transport 10 Euro und 10 Euro pro Tag im Krankenhaus (da gibt es aber eine Obergrenze). Wenn du die Rechnugn erhältst, wende dich gleich ans Krankenhaus und frage nach Ratenzahlung. Das wird möglich sein. Wenn du dich nicht kümmerst, kommen noch Mahnkosten auf dich zu, das ist äregerliches Geld.

fs112  19.10.2011, 14:34
@Schuhu

Ratenzahlung wegen 20 EUR bei einem Azubi mit eigenem Einkommen... hm.....

Schuhu  19.10.2011, 14:52
@fs112

Liebe/r fs112, du hast mich beim schlurigen Lesen erwischt. Ich war davon ausgegangen, dass unser freddy drei Wochen im Krankenhaus war. Aber das war vor drei Wochen. Peinlich!

freddy950 
Beitragsersteller
 19.10.2011, 14:58
@Schuhu

das thema hat sich erledigt, hab bei meiner krankenkasse angerufen und nachgefragt. unter 18 muss man nix dazu zahlen :)

MMMM2  19.10.2011, 14:03

Ich denke mal, dass werden so um die 20 Euro sein.