alkoholvergiftung und krankenhaus - zahlt die krankenkasse?
ich weiß man ist eig. selbst dran schuld wenn man sich so zusauft dass man im krankenhaus landet aber ich wurde vor 3 wochen wegen ner alkoholvergiftung mit dem krankenwagen ins krankenhaus gebracht.. nun würde ich gerne wissen, ob das meine krankenversicherung zahlt. bin noch 16, azubi und nicht mehr über meine eltern versichert.
ps: bitte keine dummen kommentare wie pech gehabt oder so, ich weiß dass es ein fehler war aber ich kanns nun auch nicht ändern..
10 Antworten
Sofern die Krankenkasse auf Vorsatz schließen kann, werden Sie die Kosten selber tragen müssen, was nicht mehr als fair gegenüber den Mitgliedern ist, die auf ihre Gesundheit achten.
Bei vorsätzlicher Selbstverstümmelung, zum Beispiel der Vortäuschung eines Unfalls um daraus Geld zu ziehen, tragen Sie die Kosten selber. Sie erhalten weder von der Versicherung etwas für die Verstümmelung, noch ist die Krankenkasse verpflichtet solche Kosten zum tragen! - Einfach testen! Sie werden staunen, wer Recht behält! Übrigens folgt dem auch noch ein Strafverfahren!
Deine Krankenkasse übernimmt die Kosten. Ich weiß leider nicht, ob bei Minderjährigkeit die RTW-Kosten entfallen. Diese Betragen aber maximal 15€ (nach meinem Wissen)
Die Transportkosten entfallen auch bei Minderjährigen nicht. Es sind 15 Euro
Danke, ich wusste es leider nicht mehr.
und wann krieg ich die rechnung von der krankenkasse? sind bis jetzt schon fast 3 wochen vergangen und hab noch keine post bekommen..
Das kann dauern.....
Das zahlt deine Krankenkasse. Die Krankenversicherung ist eine Versicherung, die auf die Solidarität aller Versicherten zählt. Da geht es nicht um Versacher, sondern darum, ob einer ärztlich Hilfe braucht. Auch der Raucher mit dem Raucherbein, die Skitourist mit dem komplizierten Beckenbruch und die Minirockträgerin mit der Blasenentzündung im Winter brauchen ihre Arztrechnung nicht selber bezahlen.
Hallo,
wenn aufgrund einer Krankheit nach ärztlicher Feststellung eine Krankenhausbehandlung bzw. ein Krankenwagen erforderlich ist, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.
Danach prüft die Krankenkasse aber, ob ggf. eine Rückforderung der Leistungen nach § 52 SGB V möglich ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__52.html
Gruß
RHW
Du zahlst den anteiligen Krankentransport und das normale "Tagegeld" für den Krankenhausaufenthalt.
jetzt im ernst??? wie viel geld kostet das?? und wann bekomme ich eine rechnung von denen?? ich weiß doch garnicht wie ich das bezahlen soll, verdien ja selbst noch ned so viel geld..
Meine Tochter wurde mal beim Einkaufen ohnmächtig und mußte per Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht werden. Sie zahlte dafür 15 Euro, dazu kommt dann in Deinem Fall noch der Aufenthalt im Krankenhaus, das sind, glaube ich, 10 Euro.
Für´s Saufen hat´s aber gereicht!?!
Meines Wissens bezahlst du für den Transport 10 Euro und 10 Euro pro Tag im Krankenhaus (da gibt es aber eine Obergrenze). Wenn du die Rechnugn erhältst, wende dich gleich ans Krankenhaus und frage nach Ratenzahlung. Das wird möglich sein. Wenn du dich nicht kümmerst, kommen noch Mahnkosten auf dich zu, das ist äregerliches Geld.
Ratenzahlung wegen 20 EUR bei einem Azubi mit eigenem Einkommen... hm.....
Liebe/r fs112, du hast mich beim schlurigen Lesen erwischt. Ich war davon ausgegangen, dass unser freddy drei Wochen im Krankenhaus war. Aber das war vor drei Wochen. Peinlich!
das thema hat sich erledigt, hab bei meiner krankenkasse angerufen und nachgefragt. unter 18 muss man nix dazu zahlen :)
Ich denke mal, dass werden so um die 20 Euro sein.
Selbst wenn ich mir vorsätzlich einen Finger abhacke, trägt die Krankenkasse die Heilungskosten. Allein meine Versicherung zahlt dann nichts.