Krankenkasse (BKK) schickt hohe Rechnung für einen Zeitraum der Arbeitslosigkeit?
Meine Freundin hat eine Rechnung über 1600 Euro von Ihrer Krankenkasse (BKK) bekommen. Diese Rechnung ist für einen Zeitraum von 2,5 Monaten (vom 9.06.2014 bis 17.08.2014) entstanden, in der sie (nach Ihrer Ausbildung) arbeitslos war und auf ihre neue Arbeit wartete.
Die Rechnung soll innerhalb einer Woche gezahlt werden, ansonsten droht ein Vollstreckungsverfahren.
Meine Freundin ist nun wieder angestellt. Auf meine Nachfrage, sagte sie, dass sie schon mehrere Briefe von der Krankenkasse bekommen- aber nicht beantwortet hat. (Sie hatte eine schwere Zeit und war damit überfordert) Sie war in dieser Zeit auch nicht beim Arzt und keinerlei Dienste in Anspruch genommen.
Wir haben natürlich nicht so einfach 1600 Euro zur Hand um diese nebenbei zu zahlen.
Hat jemand einen Tipp, ob man da noch etwas machen kann oder ist dies das Ende?
4 Antworten
soweit ich rauslesen kann, hat sie also in dem besagten Zeitraum keine Leistungen vom Arbeitsamt oder Jobcenter erhalten.
die Beitragsforderung an sich ist korrekt. wer nicht beschäftigt ist und auch keine Leistungen vom Arbeitsamt oder Jobcenter erhält, muss sich, aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland, selbst versichern (egal ob man Leistungen in Anspruch nimmt oder nicht).
der monatliche Beitrag beträgt ca. 180 Euro. wenn man, wie deine Freundin es getan hat, auf die Schreiben der Krankenkasse nicht reagiert hat, ist die Krankenkasse verpflichtet den Höchstbetrag einzufordern. deshalb hat sie jetzt eine so hohe Forderung von der Krankenkasse offen.
um eine Beitragszahlung kommt sie nicht herum. sie kann allerdings versuchen mit der Krankenkasse überein zu kommen, dass nur der Mindestbeitrag gezahlt werden soll und die Gesamtforderung dann in Raten abgestottert werden kann.
wenn deine Freundin noch keine 23 Jahre alt ist und ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, dann kann man dort für die besagte Lücke einen Antrag auf Familienversicherung stellen. dann würde die Forderung bei der BKK komplett hinfällig werden.
wenn sie die Briefe noch hat, dann schaut mal nach einem Einkommensfragebogen. den muss sie ausfüllen. am besten direkt nach Einstufung in der Mindeststufe fragen und um Ratenzahlung bitten.
War deine Freundin während Arbeitslosigkeit arbeitslos gemeldet?
Wenn ja,wurde die Krankenversicherung von Jobcenter übernommen.
Wenn nicht,und sie in der Zeit keine Beiträge gezahlt hat,muss sie leider nachzahlen,denn in Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht.
Das hat auch nichts damit zu tun,ob sie während dieser Zeit einen Arzt in Anspruch genommen hat oder nicht.
zuerst müsst ihr schnellstens bei der KK klären, warum der Betrag überhaupt angefallen ist. Eigentlich geht so was nur, wenn sie sich nicht arbeitslos gemeldet hat, denn dann wird sie einfach bei ihrer alten Versicherung weitergeführt, muss dann aber natürlich die Arbeitgeberbeiträge und ihre eigenen bezahlen. Da kommst diese Summe gut hin. War dem so, dann muss sie das bezahlen. War sie arbeitslos gemeldet, dann muss für diesen Zeitraum das Jobcenter die Beiträge bezahlen und deine Freundin ist raus. Also sofort anrufen und klären bevor noch höhere Kosten entstehen
Ruhig, keine Panik!
Ruft bitte bei der BKK an. Es wird einen Grund geben und eine Lösung. Wahrscheinlich ist ein Schreiben vom Amt nicht eingegangen und sie wir im Computer fälschlicherweise als Arbeitnehmerin geführt oder ähnliches.
Das lässt sich klären und beweisen! Viele, liebe Grüße!
Meine Freundin hat damals keine Leistungen vom Arbeitsamt oder Jobcenter erhalten. Sie ist jetzt 30 also fällt die Familienversicherung auch weg. Ich bin nur gespannt, ob wir die Krankenkasse bringen können, auf die 180 Euro runter zu gehen, da meine Freundin in dieser Zeit gar kein Einkommen hatte.
Danke für eure Hilfe, wir werden am Montag mit der Krankenkasse telefonieren und versuchen alles ins Reine zu bringen.