Krankenschein für jemand anderen holen?
Hallo, ich wollte fragen ob das geht? Ich versuch es mal ein bisschen genauer zu erklären. Meine Cousine ist heute morgen ausgerutscht und hat sich ihr Handgelenk verstaucht. Nach der Arbeit war sie dann in der Notaufnahme,da ja kein Arzt mehr auf hatte. Sie hat gerade einen neuen Job angenommen, muss aber noch am Freitag und Samstag zu ihrem alten Job in einer Drogerie arbeiten. Was mit der Hand ja schlecht geht. Nun meine Frage. Da es ihr morgen und Freitag nicht möglich ist selbst in die ArztPraxis zu gehen, da sie arbeiten muss, wollte ich fragen ob ich für sie eigentlich auch einen Krankenschein holen darf/kann?! Ich hab ja ihre Krankenkarte, den Brief vom Krankenhaus und sie hat noch einen Brief an die Ärztin geschrieben mit der Bitte eines Krankenscheins. Was sagt ihr, ist es möglich bzw darf die Ärztin mir überhaupt den Krankenschein meiner Cousine aushändigen? Hoffe auf eine Antwort von euch. Ganz liebe grüße.
12 Antworten
kommt auf ihren hausarzt drauf an.... normal ists schwierig aber in besonderen fällen möglich... sie sollte bei ihrem hausarzt persönlich anrufen und ihm den sachverhalt erklären und sagen das du (cousin) den krankenschein holst
Nein, das ist nur möglich, wenn der Arzt gegen die Berufsordnung verstößt. Da hilft auch alles Erklären und jedes Verständnis vom Arzt nichts: er darf es nicht. Wenn er die AU trotzdem ausstellt, ohne dass ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat, kann er sich mächtig Ärger einhandeln.
Das ist nicht oberfaul. Sie arbeitet in dem neuen Job im Büro wo sie nicht so viel mit der Hand machen muss von Montag bis Freitag mittag. Drogerie muss sie nun noch Freitag Abend und Samstag arbeiten, damit sie dort keine minus Stunden gemacht hat. Das geht mit der Hand aber nicht, da sie dort Ware schleppen muss, an der Kasse sitzen usw. Wofür man im normalFall zwei gesunde Hände braucht im Büro kann sie zum Beispiel auch nur mit einer Hand auf der Tastatur einen Bericht oder ähnliches schreiben. Verstehst du nun was ich meine? Falls nicht, weiß ich auch nicht mehr wie ich es besser erklären soll. Liebe grüße.
Entweder ist man arbeitsunfähig oder man ist es nicht. Eine Selektion nach Schwere der Arbeit bei verschiedenen Jobs sieht das Sozialgesetz nicht vor. Der Fall scheint mir sozialrechtlich ohnehin etwas prekär zu sein. Deine Cousine muss sich also entscheiden, ob sie in beiden Jobs arbeitsfähig ist oder in beiden Jobs arbeitsunfähig. Wenn sie eine AU-Bescheinigung benötigt, muss sie auf jeden Fall persönlich zum Arzt.
Sie arbeitet mittags?
Ja wunderbar, dann kann sie frühs selber zum Arzt!
Man kann sich aber nicht für einen Job krankkschreiben lassen und in einem anderen Job arbeiten. Ist das so schwer zu verstehen?
also wenn der Hausarzt sie schon kennt dann aufjedenfall. wenn nicht dann können sie deine bekannte anrufen und Nachfragen ob das mit Rechten Dingen zu geht. aber rechtlich bin ich mir nicht ganz sicher. als ich nicht aus dem bett konnte, durfte nicht mal meine Mutter den schein holen..
Igendwas versteh ich nicht. Was meinst du mit Krankenschein? Den gelben Zettel für den Arbeitgeber? Wenn sie aber doch arbeitet, und deshalb nicht zum Arzt kann, wozu braucht sie dann eine Krankschreibung? Sie kann ja nicht gleichzeitig arbeiten und krankgeschrieben sein?
Der Arzt wird ja nicht glauben, daß man wegen einer verstauchten Hand nicht selbst kommen kann. Das ganze klingt doch total faul.
Ganz abgesehen davon, dass ich absolut nicht nachvollziehen kann, wie jemand nicht zum Arzt gehen kann, um eine AU-Bescheinigung "zu holen", weil er/sie arbeiten muss, darf der Arzt eine AU-Bescheinigung oder ein sonstiges Attest nur ausstellen, wenn er den Patienten persönlich gesehen bzw. untersucht hat. Diese Sorgfaltspflicht ergibt sich zwingend aus der Berufsordnung der Ärzte.