Krankenversicherung und Kindergeld?

4 Antworten

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Für den Kindergeldanspruch der Eltern mußt du nur eine dieser Voraussetzungen erfüllen:

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Näheres im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Beim kostenlosen Familien(kranken)versich.schutz über die Eltern mußt du die Einkommensgrenze von aktuell 455€ mtl. Einkommen beachten sowie div. Vorgaben laut dem Link hier: https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/

wie z.B.: Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.

usw.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Ausbildung und Studium, Krankenkasse, Krankenversicherung)

Hallo,

wenn sich bei den Eltern nichts ändert und die monatlichen Bruttoeinnahmen 455 Euro nicht übersteigen, gilt die kostenlose Familienversicherung bis zum 23. Geburtstag.

In bestimmten Ausnahmefällen ist es bis zum 25. Geburtstag möglich.

Grundlage: § 10 SGB V

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn wir davon ausgehen, dass du bisher über deine Eltern familienversichert warst, ändert sich an deiner Versicherung nichts.

Bis max. zum 25 Lj. bist du in der Familienversicherung deiner Eltern eingeschlossen.
Achtung, es gibt Ausnahmen!

Zeno1905 
Beitragsersteller
 23.10.2020, 15:19

Und diese ausnahmen wären ?

Gagamehl666  23.10.2020, 15:30
@Zeno1905

Über 18 Jahre heisst es: solange du nicht mehr als 455 Euro monatlich verdienst. Dann bist du nämlich über deinen Arbeitgeber in der Krankenversicherung versichert.

sassenach4u  23.10.2020, 15:31
@Zeno1905

Eigenes Einkommen über 455,-- Euro oder wenn nicht beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind. Dann kann es sein, daß man nicht kostenfrei mitversichert sein kann.