betrunken im krankenhaus mit krankenwagen wer zahl?

13 Antworten

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Hi,

Lokal Krankentransport: Betrunkene zahlen

Eine Mini-Reform des Krankentransportes hat die Landesregierung am Montag beschlossen.

„Derzeit wird auf diesen Dienst zu leichtfertig zurückgegriffen“, beklagte Luis Durnwalder am Montag nach der Sitzung der Landesregierung.

Künftig wird deshalb stärker zwischen dringenden und nicht dringenden Transporten unterschieden.

Nur mehr in dringenden Fällen soll der Krankentransport ins nächstgelegene Krankenhaus kostenlos sein.

Nichts mehr bezahlen brauchen Patienten zudem in gerechtfertigten Fällen, wenn der Transport ins Ausland geht.

Dafür hat das Land bisher nur 80 Prozent der Kosten rückerstattet.

Bei Krankentransporten kann jedoch eine Gebühr von 200 Euro eingehoben werden, falls jemand mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut hat, auch wenn es ein dringender Transport ist. Vom Land vergütet wird in einem solchen Fall nichts.

„Das soll auch abschreckende Wirkung haben. Es passiert zu häufig, dass Betrunkene nach einem Fest einen Rettungswagen rufen, für den der Steuerzahler aufkommt. Das ist nicht richtig. Wer sich betrinkt, und Hilfe braucht, soll sich auch an den Spesen beteiligen. Wer Geld für Alkohol hat, hat wohl auch Geld dafür“, so der Landeshauptmann.

stol

Nevermind1992  22.02.2015, 19:38

Das bezieht sich aber auf Südtirol

Pifendeckel  22.02.2015, 21:25
@Nevermind1992

ups, das hatte ich übersehen.

LG Sophia

Pifendeckel  09.01.2011, 18:12

tut mir leid konnte darüber nichts finden.Ich denke das wird die Krankenkasse zahlen.

Pifendeckel  09.01.2011, 17:54

Quelle p://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-Ueberblick/Lokal/Krankentransport-Betrunkene-zahlen

gutezeichnerin 
Beitragsersteller
 09.01.2011, 17:55
@Pifendeckel

und die nacht im krankenhasu wer zahlt diese?

Pifendeckel  09.01.2011, 18:00
@gutezeichnerin

erstmal danke für das Sternchen.Ich schau mal ob ich was für dich finde.schau hin und wieder mal rein.

Gruß Sophia

Aronphoenix  09.01.2011, 18:04
@Pifendeckel

Um welches Land geht es denn da eigentlich?

gutezeichnerin 
Beitragsersteller
 09.01.2011, 18:05
@Aronphoenix

Deutschland BW

Aronphoenix  09.01.2011, 18:10
@gutezeichnerin

Gibts so eine regelung auch in andere Bundesländern?

Zumindest für NRW habe ich grade keine solche Vorschrift gefunden.

Die Versicherung zahlt nur bei einer medizinischen Indikation, die hier eindeutig nicht vorliegt, also muss der fröhliche Betrunkene die Kosten selbst tragen, es wird je nach Wegstrecke zwischen 300-400 euro kosten. Leider übernehmen manchmal die Krankenkassen die Kosten trotzdem.

TwoDelta  09.01.2011, 17:53

So hat die Techniker Krankenkasse kürzlich errechnet, dass eine Krankenhaus-Einlieferung in mit der Diagnose "akuter Alkoholrausch" Kosten von knapp 540 Euro verursacht.

"Koma-Saufen schädigt nicht nur massiv die Gesundheit von Jugendlichen, sondern belastet auch unser Gesundheitssystem", erklärte daraufhin der FDP-Fraktionsvize Brüderle in der "Bild-Zeitung". Er forderte daher eine stärkere Haftung der Eltern, die künftig diese Kosten übernehmen sollen. Wäre wünschenswert, dass es so geschieht.

Aronphoenix  09.01.2011, 17:54
@TwoDelta

Da sieht man mal das Politiker den ganzen Tag nur Müll reden.

Ich bin zwar auch dafür das die Allgemeinheit nicht darunter leiden muss, aber eine Sippenhaft gibt es in der BRD nicht. Jugendliche sind für ihre taten selbst verantwortlich und nicht die Eltern.

TwoDelta  09.01.2011, 18:01
@Aronphoenix

Eltern haben ihre Kids aber erzogen, und wenn sie da versagen, dann sollen sie auch zahlen. Die haben nämlich auch einen Erziehungsauftrag.

Aronphoenix  09.01.2011, 18:05
@TwoDelta

Egal, die müssen nicht dafür aufkommen. Sowas darf man gar nicht erst einführen, überleg doch mal wo das hinführen würde wenn das Schule macht.

BlinQblingBebi  23.11.2011, 18:23

Und wenn man mit 2,5 promille mit 16 eingeliefert worden ist mit Rettungswagen und 2 Nächte kinderklinik bleiben musste ..wieviel muss man dann bezaheln so ca?

Helli01  09.01.2011, 18:13

medizinische indikation : Verdacht auf Alokohol-Intoxikation

gutezeichnerin 
Beitragsersteller
 09.01.2011, 18:16
@Helli01

Alkohol-Intoxikation stant auf so nem zettel den sie mir gegeben haben ändert das was

Helli01  09.01.2011, 18:20
@gutezeichnerin

damit ist die aussage von TwoDelta wiederlegt, du brauchst es nicht bezahlen, also mach dir keine gedanken, die rechnen das bei der KK ab mit der begründung : Verdacht auf Alokohol-Intoxikation

TwoDelta  09.01.2011, 18:32
@Helli01

Müsste aber stehen, "bewusst herbeigeführte" und ja, ich würde die Eltern dafür finanziell aufkommen lassen und dem Jugendlichen sogar noch Sozialstunden aufbrummen, viel zu liberal hier. Ausserdem kann die KK das immer noch ablehnen, die Kostenübernahme, die zahlen nicht mehr für alles und jeden und das ist auch gut so.

Ich nehme mal an, deine Versicherung. Aber eigentlich würde ich dir wünschen, dass du es selbst zahlen musst, als Lehrgeld. Wer sich in deinem Alter dermaßen besäuft, dass er ins Krankenhaus eingeliefert wird, braucht dringend einen kleinen Denkzettel.

Helli01  09.01.2011, 17:45

sehe ich nicht so, wenn dieser staat alkohol verherrlicht dann soll sowas auch die allgemeinheit zahlen :)

ElizabethI  09.01.2011, 17:47
@Helli01

Hörst du gelegentlich mal zu, wenn du was sagst, oder läuft das so nebenbei?

heinmueck  09.01.2011, 17:47
@Helli01

Helli01 (immerhin ein Teil der Allgemeinheit) möchte freiwillig die Komasufffolgekosten tragen??

Helli01  09.01.2011, 18:02
@heinmueck

wir zahlen für lungenkrebskranke kettenraucher, querschnittsgelähmte motorradfahrer die meinen mit 150 durch die innenstadt brettern zu müssen, für überdosierte junkies und für extremsportler die sich ständig schwer verletzen die behandlungskosten. und bei alkohol soll es anders sein ??? sorry aber das fände ich persönlich unfair ;)

TwoDelta  09.01.2011, 18:40
@Helli01

Für Extremsportler und Schönheitsop-folgen zahlen die Kassen schon lange nicht mehr, Lungenkrebs bekommen auch Nichtraucher und irgendwo hört der Solidargedanke dann aber auch auf, jugendliche Säufer sollen das selber zahlen müssen bzw. die Eltern.

Die Kosten wirst du zahlen müssen,da du sie selbst verursacht hast,und es sich nicht um eine Krankheit handelt.

richtig wäre wenn du zahlen musst,hast dich ja nicht auf ärztliche anordnung besoffen sondern war deine entscheidung und weshalb soll das die allgemeinheit bezahlen