Warzenentfernung aufgrund von polizeiärztlicher Untersuchung notwendig, welche Möglichkeiten habe ich?
Hallo liebe Community,
Ich hab mich dieses Jahr bei der Polizei beworben und sämtlich Test etc. erfolgreich absolviert. Mir steht also einer Einstellung in den Polizeidienst nichts mehr im Wege, wären da nicht meine Warzen am rechten Handgelenk. Diese sollen bis Ende Dezember erfolgreich entfernt werden, (echt witzig, da ich von der Notwendigkeit der Behandlung erst vor 2 Wochen erfahren habe -> ärztl. Untersuchung) damit ich dem Polizeiarzt einen Befund vorlegen kann. Ich habe diesbezüglich im Internet keinen Fall dergleichen gefunden, deshalb meine Frage:
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sollte die Behandlung, bis Ende Dezember noch nicht abgeschlossen sein, habe ich dann die Möglichkeit Einspruch einzulegen? In den zu erfüllenden Vorgaben stand nichts bezüglich Ablehnung aufgrund von Warzen.
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Meint ihr ich habe Chancen auf eine Einstellung, wenn ich nachweisen kann, dass ich bei einem Hautarzt in Behandlung bin?
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Wie würdet ihr an meiner Stelle vorgehen?
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Hat jemand Erfahrung mit Warzenentfernung bezüglich Methoden und Behandlungs-/ Heildauer?
hoffe Ihr könnt mir bei meinem Anliegen helfen, bedeutet mir wirklich viel.
Danke und mit freundlichem Gruß
xShaq17
4 Antworten
Wie würdet ihr an meiner Stelle vorgehen?
schwierig
da du ja etwas anders zu ticken scheinst
haben dich die Warzen nicht vorher schon gestört findest sie selber "ecklig"
von daher warum muß dir jemand extra sagen, dass man so nicht besonders "gesellschaftsfähig" ist
also such dir schnell nen Hautarzt auf
der vereist dir die Bereiche und das wird nach 3 ...4 Behandlungen erledigt sein
erstmal danke für die schnelle Antwort. Dass diese Stellen unhygienisch und ecklig wirken ist mir durchaus bewusst. Meine Sorge bezieht sich einzig und allein darauf, dass ich das Problem nicht bis Ende Dezember in den Griff bekomm, daher die Frage ;D
Bis Ende Dezember sind ja noch ueber 2 Monate hin.
Frage 3. Ich wuerde einfach schnellstens einen Termin beim Hautarzt manchen und dem auch gleich die Dringlichkeit mitteilen und dann wird der entscheiden, wie man die Dinger am besten entfernt. Je nach Groesse und Form kann man sie rausschneiden (unter oertlicher Betaeubung), veroeden, mit Stickstoff absterben lassen. Und dann sollte die Sache doch bereits spaetestens Ende November erledigt sein und du legst die Bescheinigung vor und gut ist es.
Die Dinger sind ja im sichtbaren Bereich und da kann ich gut verstehen, dass man das im Polizeieinsatz, wo es ja auch mal koerperlich werden kann, so etwas als eklig empfindet, wenn man damit in Beruehrung kommt.
Für die Warzenentfernung genügt ein einziger Termin beim Hautarzt.
Die Warze wird entweder kaustifiziert (weggeätzt), oder mit Strom weggebrannt, oder mit flüssigem Stickstoff so weit heruntergekühlt, dass das Warzengewebe dadurch abstirbt. Bei allen Methoden ist das eine Angelegenheit von wenigen Minuten. Es tut nicht sonderlich weh, Narkose ist keine erforderlich. Die Wundheilung erfolgt relativ rasch, nach ca. 14 Tagen ist Alles vorbei (wenn Du die Wunde nicht nachträglich infizierst).
Alles Gute, und viel Glück für Deine Berufslaufbahn als Polizistin!
In den 2 Wochen hättest du schon weiter sein können. Bis Ende Dezember ist das lösbar. Geh mit dem Schreiben bei den Hautärzten klingeln und nimm den, dem ein zukünftigen Privatpatient was wert ist.
Gruß S.