Läßt mich das Hartz4amt wegen Pflegestufe 2 eines angehörigen in ruhe?
Hallo, Entschuldigung falls es nicht der richtige Forum ist. Ich habe folgendes anliegen... Ich bin leider Hartz 4 Empfänger und kümmere mich um meine Großmutter die Pflegestufe 2 hat und der Pflegedienst kommt Morgens und Abends je 20-30min und den restlichen tag kümmere ich mich in allen dingen um sie, da sie auch in einen alten Gebäude wohnt ohne Gasheizung, sondern mit Kohleofen den ich immer wieder nachlegen muss. Gibt es irgendeine Möglichkeit das mich das Hartz4amt mit sämtlichen Maßnahmen, 1€ Jobs usw in ruhe läßt? Und/oder gibt es eine Vergütung von der Pflegeversicherung für die Zeit die ich meine Großmutter pflege?
3 Antworten
Naja, du könntest dich vom Amt abmelden, bzw. dort sagen, dass du kein Geld mehr benötigst. Dann könntest du auf den Pflegedienst verzichten und vom Pflegegeld leben, welches deiner Großmutter dann zusteht. Das Amt würde sich freuen.
So lange du allerdings dort gemeldet bist und Leistungen beziehst, können sie dich in Maßnahmen schicken, dich in Jobs vermitteln usw. Dazu bist du ja verpflichtet, um aus der Bedürftigkeit heraus zu kommen.
Von dem Pflegegeld, das Angehörige bekommen (im Gegensatz zu dem, was bei Heimunterbringung gezahlt wird), kann kein Mensch leben!
Erst ab der Pflegestufe 3 geht auch das Jobcenter davon aus,dass man der Vermittlung in eine Beschäftigung nicht mehr zur Verfügung stehen kann,dann wird man bei der Pflege von nahen Angehörigen freigestellt,wenn die Pflege nicht anderweitig sichergestellt werden kann,man muss sich dann nur 1 x pro Jahr melden und wird ansonsten in Ruhe gelassen !
Bei Pflegestufe 2 geht das Jobcenter davon aus,dann man der Vermittlung in Arbeit noch 6 Stunden pro Tag ( 5 Tage Woche ) zur Verfügung stehen kann.
Extra Leistungen stehen dir von der KK - nicht zu,deine Großmutter bekommt ja schon das Pflegegeld,dass dann für die Pflege wieder drauf geht.
Du kannst diese dann nur selber übernehmen,aber dann sinkt auch die Höhe des Pflegegeldes,kann dann von 458 € - 545 € betragen.
Die werden Dich erst in ruhe lassen wenn Du nicht mehr von ihnen abhängig bist. Nur weil Du deine Oma pflegst, bedeutet es nicht das Du nicht arbeiten gehen kannst. Du bist nach wie vor Erwerbsfähig.