nachzahlung der pflegestufe nach einspruch

4 Antworten

Nun, so einfach ist es nicht. Es kommt drauf an, was im Gutachten des MDK steht. In vielen Fällen des Widerspruchsverfahrens kommt in einer Nachbegutachtung der Gutachter zu dem ergebnis, dass sich der Gesundheitszustand zwischenzeitlich weiter verschlechtert hat. Heisst, dass zwar zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen der begehrten Pflegestufe noch nicht vorgelegen haben, zum Zeitpunkt der Widerspruchsbegutachtung aber sher wohl. Dann wird das Pflegegeld nicht ab Antragstellung nachgezahlt, sondern ab dem Zeitpunkt, an dem der Gutachter glaubt, dass es noch einmal schlechter geworden ist. Beweisen, dass es zum Zeitpunkt der ersten Begutachtung schon so war ist schwierig. Ich denke, es ist eine gute Lösung, die PST II ab dem von der Pflegekasse angebotenen Datum anzunehmen. Betrachte es al Kompromiss, mit dem alle leben können. Gruß Elfie BB.

www.ratgeber-pflegegeld.de

rostlaube  20.01.2013, 19:49

dann hätte ja schon uim Mai die 2. Überprüfung stattfinden müssen um festzustellen dass sich von märz bis mai ezwas verschlechtert hat

Das Geld wird ab Antragstellung gezahlt. Wende Dich an die unabhängige Patientenberatung , dort wird man eine ordentliche kompetente Auskunft geben.Für Deinen Ort findest Du sie bei google ort und Patientenberatung eingeben das klappt dann . Auf keinen Fall etwas unterschreiben. Mündlich oder telefonisch nicht mehr verhandeln. Immer darauf bestehen, auf die Forderung der vollständigen Zahlung eine schriftliche Antwort zu bekommen, dazu sind die Herrschaften verpflichtet.Leg nochmals wenn nötig zu der letzten Aussage ,auch wenn sie telefonisch erfolgte ,,und betone gleich Du bittest um eine Antwort in Schriftform und bist auf keinenFall für eine Kürzung der Zeit einverstanden

Unterschreib es nicht, es wird ab Antragstellung gezahlt.

Es ist übrigens nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse, die eine Pflegestufe bezahlt.

XXXperuXXX  20.08.2012, 07:03

So, nun hab ich auch den Link gefunden, der wichtig ist:

http://www.news.de/gesundheit/855040394/warten-auf-das-geld/1/

Lies es dir mal durch und schreibe denen einen netten Brief mit dem Hinweis auf rechtliche Schritte. Pflegegeld ist nämlich kein Allmosen, dass die Kasse freundlicherweiser zur Verfügung stellt, sondern einen rechtlichen Anspruch, den du hast!

Übrigens stehen dir (bei häuslicher Pflege) auch monatlich bis 30€ zu, für die du z.b. Gummihandschuh oder Desinfektionsmittel (Verbrauchsmittel) ausgeben kannst. Das erzählen die leider auch nicht freiwillig.

Wird auch ab Antrag gezahlt, die wollen Dich nur über's Ohr hauen...