Pflegegeld ohne Pflegeperson beziehen?

3 Antworten

Es giebt bei den Krankenkassen Teamleiter-in Sozialer Dienst die in solchen Fragen

helfen und mit gutem Rat zur Seite stehen.

Liebe Grüße

Baptistin

Das ist richtig so.

Das Geld bekommt derjenige mit Pflegegrad und KANN es dann weiterleiten oder auch nicht.

Die Pflegeperson muss nicht in der Nähe wohnen!!

19tanny93 
Beitragsersteller
 06.05.2018, 17:16

Hallo und danke für die schnelle Antwort.

Dass das Pflegegeld an die Pflegebedürftige Person ausbezahlt wird, ist ja auch völlig in Ordnung. Aber muss es denn nicht ausschließlich für die Pflegegeld (oder zumindest um Großteil dazu) verwendet werden. Wird das Geld stattdessen zum Klamotten Shoppen (obwohl der Kleiderschrank voll ist und es nicht um spezielle Kleidung geht) verwendet, ist das doch nicht rechtens oder doch?

Vor allem wenn ja keine Pflege passiert?

turnmami  06.05.2018, 17:34
@19tanny93

Meine Schwiegereltern nehmen das Geld für den Lebensunterhalt. Kann jeder selber aussuchen, für was er es verwendet. Das Geld ist NICHT zweckgebunden

Es ist so, gibt es keine pflegeperson, die regelmäßig die Pflege ausführt, so steht dem Pflegebedürftigen KEIN Pflegegeld zu.

In diesem Fall wird Sachleistung gewährt.

das bedeutet, dass das Geld nicht ausbezahlt wird, sondern dass sich der betroffene eine zugelassene Pflegeeinrichtug suchen muss, der die erforderliche Versorgung erbringt.

Fliegt diese von dir genannte Konstellation auf, kann es dazuführen, dass das erhaltene Pflegegeld zurückgezahlt werden muss.

jedoch muss die Person die Pflegt nicht 24/7 vor Ort sein. Es genügt, wenn die Pflege in geeignter Weise sichergestellt wird.

Das Pflgegeld sollte für die selbstorganisierte Pflege benutzt werden. Es können davon jedoch auch Medikamente, Pflegehilfsmittel und andere Leistungen abgedeckt werden, die im n Zusammenhang mit der Pflege stehen.

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zum Klamotten kaufen ist es nicht gedacht.

Übrigens: bei Pflgegrad 2 muss der betroffene der Pflegekasse 1 x pro Halbjahr einen sogenannten Pflegeberatungsbesuch n. § 37.3 SGB XI der Pflegekasse nach weisen.

Dazu muss sich der Pflegebedürftige selbst einen örtl. ambul. Pflegedienst suchen und diesen mit dem Pflegeberatungsbesuch beauftragen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.#

Erfolgen diese Pflegeberatungsbesuche nicht, so kann die PK das Pflegegeld kürzen, bzw. die Zahlung kompl. einstellen.

Und spätestens bei diesem Pflegeberatungsbesuch wird erkannt werden, dass durch die fehlende Pflegeperson die Pflege nicht gesichert ist.

Und das muss der ambul. Pflegedienst der Pflegekasse melden.