Lehrerin schickt Schülerin alleine nach Hause der schwindelig ist?
Meiner Tochter wurde in der Schule sehr schwindelig und übel. Laut Mitschülern weiß wie eine Wand. Sie wurde nicht ins Krankenzimmer geschickt und ich wurde nicht informiert. Auf dem Weg zum Bus wurde sie ohnmächtig und schlug sich einen Schneidezähne mit Wurzel aus. Zusätzlich rissen alle Breckits ab. Sie wurde in diesem Zustand alleine auf eine 1 stündige Heimfahrt geschickt und das obwohl die Hofaufsicht mittlerweile erfahren hat ,das ich nicht Zuhause bin. Die BG zahlt nicht. Ohnmacht ist Selbstverschulden. Heute, nach 10 Jahren ist dieser Zahn schwarz und sie braucht ein Implantat. Der damalige Lehrer hätte sie meiner Meinung nach (habe ich damals auch kundgetan ) nicht ohne Aufsicht oder mein Wissen nach Hause schicken dürfen. Hat sie heute noch Chancen auf Schadensersatz (Implantate )?
7 Antworten
Guten Abend,
Ein klares Nein. Da hat der Lehrer bzw. die Schule gegen das Deutsche Gesetzt verstoßen. Schüler dürfen innerhalb der Schulzeit nur mit Einstimmung der Eltern oder mit einer vorab unterschreibenden Einverständniserklärung Schüler vom Unterricht entlassen. Sind die Eltern nicht informiert ist der entsprechende Lehrer für das Kind verantwortlich. Man hätte etwas unternehmen können und auch müssen, aber nach 10 Jahren ist das etwas spät.
liebste Grüße Nico🙂
Vielen Dank. So sehe ich das auch. Habe mich leider einlullen lassen da meine Tochter dort auch noch ihr Abitur beenden wollte. Habe mich auch auf die Aussage verlassen, das die BG die zu erwartenden Spätfolgen übernimmt. Ebenfalls liebste Grüße
Wurde der Schneidezahn damals wieder eingesetzt und ist wieder mit dem Kiefer verwachsen? Warum muss man den ziehen und ein Implantat einzusetzen? Besser wäre es doch auf die intakte Wurzel einen Stiftzahn oder eine Krone zu setzen!
Das ist natürlich sehr ärgerlich, hoffentlich verlernt sie nicht das Lachen, alles gute für euch ...
Vielen Dank. Ich zahle ihr natürlich einen neuen Zahn. Fühle mich nur so veräppelt. War damals selbst so geschockt als ich nach Hause kam und der Busfahrer unsere Tochter halbwegs zum Gartentor trug. Bin sofort zum Kiefernchirugen der in 3stündiger "Fummelarbeit" sie von den Drähten befreite und mit einem 2.Zahnarzt die Wurzel samt Zahn wieder einsetzte. Zudem mussten alle Breckits wieder verklebt werden ,da sie durch im Kiefer verbliebende Eckzähne wenige Tage zuvor eine op hatte und die Breckits eine wichtige medizinische Notwendigkeit waren. LG
Das denke ich mir, dass das ein Schock für dich war, gerade aber in solch einer Situation hätte ich mir einen Anwalt genommen und mich nicht vertrösten lassen, z.B. mit der Aussage, die BG wird alle Folgekosten begleichen!
Denkt mal drüber nach, ob ihr nicht eine Zahnzusatzversicherung abschließen solltet, nur so ein Gedanke von mir.
Das fällt Dir jetzt nach 10 Jahren ein ? Wieso hast Du denn damals nichts unternommen, nachdem sie sich den Schneidezahn ausgeschlagen hat?
Damals hätte ich an Deiner Stelle sofort die Schuldfrage und natürlich alle mögliche Konsequenzen geklärt; jetzt ist es mit Sicherheit zu spät
Die Schule hat mir damals versichert das alle Spätschäden von der BG bezahlt werden. Ich hätte damals sicher die Lehrerin verklagen müssen. Habe ich leider um des lieben Friedens Willen nicht.
Eine Ohnmacht ist kein Selbstverschulden, das hätte alles die Haftpflichtversicherung des abgabepflichtigen Lehrers übernehmen müssen. Jetzt ist alles verjährt, da ihr euch nicht rechtzeitig gekümmert habt.
Natürlich haben wir uns gekümmert. Leider nur die falschen Auskünfte bekommen.
Euer Anwalt hätte euch so einen Müll nicht erzählt.
Und bei einem so massiven Schaden, der ja nun wirklich durch die Schuld des Lehrers zustande kam, hättet ihr einen nehmen müssen. Dass die freiwillig nix rausrücken, das ist bekannt.
Theoretisch wäre das eine (schwere) Körperverletzung da die Lehrerin sich in einer garantenstellung befindet... Aber jetzt, 10 Jahre später wirden wohl alle weiteren straf/zivilrechtlichen Maßnahmen wegen Verjährung oder mangelnder beweisbarkeit eingestellt bzw garnicht eingeleitet werden
Leider ist es so. Habe erst heute erfahren ,das die BG nicht zahlt da Ohnmacht selbstverschulden ist.
Er wurde wieder eingesetzt und nach fast 10 Jahren geschliffen und ein neuer aufgesetzt. Leider hat es nur 4 Wochen gehalten. Jetzt ist alles raus und muss ersetzt werden. Sie war letzte Woche beim Gutachter .