Meine Tochter soll zur Ergotherapie. Wie muss ich nun vorgehen?
Hallo,
ich hatte gerade ein Gespräch mit der Lehrerin meiner Tochter. Meine Tochter geht jetzt seit 2,5 Wochen in die 1. Klasse und alles ist auch in Ordnung. Außer das sie sehr verkrampft schreibt und dadurch auch nicht alle Zahlen und Buchstaben gelingen. Deshalb hat sie mir nun geraten, dass ich mit meiner Tochter zur Ergotherapie soll, damit es für sie leichter wird und hat mir auch gleich eine Ergotherapeutin empfohlen. Aber wie muss ich da nun vorgehen. Zuerst zum Kinderarzt und ein Rezept holen und dann einen Termin bei der Ergotherapeutin machen?
Was mich auch noch beschäftigt, unser Kinderarzt ist sehr weit weg, weil wir umgezogen sind und ich habe kein Auto und in unserer Stadt, in der wir jetzt wohnen, nehmen alle Kinderärzte keine zugezogenen Kinder mehr an. Aber wenn ich jetzt in der nächsten Stadt in unserer nähe nun einen Kinderarzt finden würde, der noch Kinder aufnimmt, bekomme ich dann auch ohne das der Kinderarzt meine Tochter kennt, ein Rezept für die Ergotherapie?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
9 Antworten
Dazu holst Du beim Hausarzt kein Rezept, sondern eine Verordnung von Ergotherapie (Krankengymnastik). Zur Begründung berichtest Du dem Arzt, was die Lehrerin Dir gesagt hat.
Im Grunde ist es egal, welcher Arzt die Verordnung ausstellt, das muß nicht der Kinderarzt Deiner Tochter sein, das kann auch ein beliebiger sein.
Es kann sein, dass sich die Krankenkasse irgendwann weigert, eine Folgeverordnung auszustellen. Darum solltest Du zuhause versuchen, mit Deiner Tochter spielerisch die Buchstaben zu üben.
Ich finde allerdings 2 1/2 Wochen viel zu früh, um zu beurteilen, dass jemand Schwierigkeiten hat.
Wenn das bei Euch ein so riesiges Problem mit den Kinderärzten ist (was ich echt nicht nachvollziehen kann, denn Ärzte sind dazu verpflichtet, Patienten aufzunehmen), dann suche Dir doch einen einfachen Hausarzt, der direkt in Eurer Nähe ist. Nur wegen dieses Rezeptes brauchst Du Dir ja nicht gleich einen Kinderarzt suchen, da tut es auch ein Allgemeinmediziner, was sowieso sinnvoll wäre, falls Deine Kleine mal krank ist und der Arzt ins Haus kommen muss.
Gehe einfach mit Deiner Kleinen in die ganz normale tägliche Sprechstunde, schildere dem Arzt das Problem und danach kannst Du mit dem Rezept zum Ergotherapeuten gehen. Je nachdem, was Du für eine Krankenkasse hast, kann es auch mal sein, dass vorher die Kostenübernahme bewilligt werden muss, aber das kann Dir der Ergotherapeut sagen.
Alles Gute!
Eine Überweisung bekommst Du ohne Probleme, die ist sogar in anderen Bundesländern gültig. (Eigene Erfahrung) Wichtig ist die Überweisung von einem Kinderarzt zu holen. Ergotherapie wird Deiner Tochter helfen.
Aus eigener Erfahrung kann ich hierzu sagen das alleine schon die Empfehlung der Lehrerin den Arzt dazu bewegen wird die Überweisung auszustellen. Die AOk hat hier nie mit der Wimper gezuckt, bei anderen kleinen Provinzkassen aber durchaus im Rahmen der Möglichkeiten.
zum arzt gehen und überweisung geben lassen
Heilmittelrezept ... nicht Überweisung.
Das Rezept für Ergotherapie kann auch ein Hausartz auch ausstellen, wenn es mit den Kinderärzten in deiner Nähe schwierigkeiten gibt. Der Arzt muss jedoch das Kind vorher sehen sonst stellt er dir kein Rezept für Ergotherapie aus. Das Rezept sollte jedoch grün sein ich hatte nämlich schon mal erlebt das ein Arzt das Rezept für die Physiotherapie genommen hat, was blau ist aber das gibt dann Probleme mit der Krankenkasse also da solltest du dann schon aufpassen das der Arzt dir das richtige Rezept gibt. Notfals schickt die Ergotherapeutin das Rezept dem Arzt wieder zurück. Du musst erst dem Arzt schidern was dein Kind für Probleme hat. Erzähl dem Arzt genau das was die Lehrerin gesagt hat. Erst wenn du das Rezept auch hast kannst du bei der Ergotherapeutin einen Termien ausmachen.
Es ist ein Heilmittelrezept und das bekommt man leider nicht einfach so, ohne vorher mit dem Arzt über das Problem gesprochen zu haben. Man muss dem Arzt erst die Problematik schildern und wenn dieser es für nötig hält, kann er ein Heilmittelrezept für z.B. 6 Behandlungen ausstellen. Es ist bei einigen Krankenkassen sogar nötig, sich vorher die Kostenzusage einzuholen.