Zwei Kinderärzte im gleichen Quartal möglich?

8 Antworten

Hallo,

in Deutschland besteht freie Arztwahl. Innerhalb eines Quartals soll der Arzt aber nur aus einem wichtigen Grund gewechselt werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__76.html -> Absatz 3

Es gibt keine verbindliche Definition, was ein wichtiger Grund ist. Die meisten Krankenkassen legen das sehr versichertenfreundlich aus. Das muss aber nicht für alle Krankenkassen gelten.

Die meisten Leistungen eines Kinderarztes werden von der Krankenkasse (bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung) über eine "Quartalspauschale" bezahlt. In der beschriebenen Situation entstehen der Krankenkasse also jedes Quartal doppelt so hohe Kosten für ärztliche Behandlung. Wenn alle Versicherten so vorgehen würden, wären Beitragssteigerunfen absehbar. Bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung gibt es Besonderheiten bei der Abrechnung.

Ggf. zur Sicherheit bei der krankenkasse nachfragen. Man kann in der Arztpraxis auch kostenlos eine Patientenquittung über die Höhe der entstandenen Kosten verlangen. Dann kann man selber die entstandenen Kosten beurteilen.

.kvhb.de/abrechnung/patientenquittung.php

Gruß

RHW

pro quartal ist grundsätzlich ein hausarzt(Praktiker) möglich. doch wie sollen es die kassen zeitnah kontrollieren können?!. kinderärzte sind nach meiner meinung fachärzte

beast  30.04.2012, 08:22

Ja auch soon Facharzt hat mal Urlaub - siehe geschlossene Praxis . Soll man mit kranken Kind dann warten bis die Praxis wieder offen ist?

eiermaier  30.04.2012, 08:36
@beast

ich habe nirgends behauptet dass die quartalsbindung bei fachärzten besteht. man sollte schon richtig lesen

Soweit ich weiß kannst du den Arzt innerhalb eines Quartals nur wechseln wenn der andere Arzt gerade nicht verfügbar ist oder nach einem Umzug (Du also einfach zu weit weg wohnst), mit der Krankenkasse sollte es da eigentlich dann keine schwierigkeiten geben.

In Deutschland besteht freie Arztwahl. Du darfst, soviele du willst, verschiedene Kinderärzte aufsuchen, auch in einem Quartal.

Natürlich, wenn ich nicht zufrieden bin, dann gehe ich zu einem anderen Arzt z.B. geht ja um die Gesundheit meines Kindes, da warte ich das Quartal bestimmt nicht ab. Hatte auch noch nie Probleme. Wwenn Du auf Besuch bist oder Dein Kind Meinung einholen darf mir auch die KK nicht verbieten

Mariechen11  30.04.2012, 08:29

Ich meinte eine zweite Meinung einzuholen kann mir die KK nicht verbieten. Du bist in Hamburg zu Besuch, Dein kind wird krank, dann kann niemand von Dir verlangen nach München zum Arzt zu fahren. Keine Angst, mache das was für Dich und Dein Kind am besten ist