Mit Gynäkomastie bei der Polizei bewerben / arbeiten
Hallo gutefrage community.
Ich habe nächste Woche meinen Einstellungstest bei der Polizei und dort werde ich einen Ärztlichen Test machen müssen.
Ich bin 1,89 groß und wiege 81,8 kg. Mein BMI beträgt 22,9 kg/m.. also ganz normal.
Leider habe ich seit ich 12 Jahre alt bin Gynäkomastie und habe damit leben gelernt, ich hoffe zwar immer noch das es irgendwann von selber verschwindet aber momentan geht es.
Meine Gynäkomastie ist weibliches Drüsengewebe was eigentlich bei einem Mann gar nicht vorhanden sein sollte, aber kein Fett ( habe es testen lassen)
Zurück zum Thema: Kann meine Gynäkomastie ein grund sein, das Bewerbungsverfahren für mich zu beenden? treibt sich hier ein Polizist rum der mir mit der Frage helfen kann, oder jemand der ähnliche erfahrung gemacht hat?
ich freue mich über jede antwort!
mfg.
4 Antworten
Unsere Meinungen und Einschätzungen spielen gar keine Rolle und jetzt ist es eh wurscht. Nächste Woche ist der Test. Bis dahin können wir dich hier nur verrückt machen, durcheinanderbringen, Hoffnung oder Pessimusmus wecken.
Warte ab, mach den Test so gut du kannst - alles weitere findet sich.
Ich wünsche dir viel Erfolg! Bereite dich gut auf die Theorie vor. Es wird zwar immer geleugnet, aber ich bin überzeugt, daß die Bereitschaft, mal was zu übersehen oder nicht so eng zu sehen, parallel mit der Punktzahl im EAV ansteigt oder eben fällt. Und du bist ja nicht krank. Es ist eine konstitutionelle Laune der Natur.
Gruß S.
Hallo, grundsätzlich kann dir dazu nur der Medizinische Dienst deiner Einstellungsbehörde Auskunft geben. Die Voraussetzungen für eine Polizeidiensttauglichkeit sind in der PDV 300 bundesweit festgelegt. Diese ist jedoch nfD, also nur für den Dienstgebrauch. Daher kannst du das ganze nicht genau aus den Vorschriften nachlesen und hier kann das auch keiner, bzw. darf aus der Vorschrift leider nichts preisgeben.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ärzte die Aufgabe haben, nicht nur den aktuellen Gesundheitszustand zu beurteilen, sondern auch eine Prognose wagen sollen für die vielen Berufsjahre. Auch wenn es derzeit keine Probleme darstellt, weiß man ja nicht, was in Alter ist.
Zudem hast du bei der Polizei Anspruch auf Beihilfe/Freie Heilfürsorge. Das Land/Bund übernimmt also die Aufgabe der Krankenversicherung. Das kannst du dir so vorstellen, dass es eine Topf mit Geld gibt, aus dem die Krankenkosten der Beamten bezahlt werden. Hier wird natürlich versucht nur Leute einzustellen, welche möglichst wenig Kosten verursachen. Könnte deine Erkrankung auf Dauer Kosten verursachen, welche bei anderen nicht auftreten, wird es ebenfalls kritisch.
Eine Abschließende Antwort erhältst du nur beim Medizinische Dienst deiner Einstellungsbehörde. Einfach unverbindlich nachfragen. Die sind immer sehr hilfsbereit. Alles andere hier ist nur Spekulation.
Viel Erfolg!
Gruß marcco
Ist leider so nicht richtig. Die von dir angesprochenen einsehbaren Vorschriften sind lediglich kleine, ungenaue Auszüge aus der PDV 300, welche selbst definitiv der Geheimhaltung unterliegt.
Die Polizeiärzte haben im Grunde absolut kein Ermessen. Eine Dienstvorschrift ist verpflichtend und bei einem Verstoß kann ein Disziplinarverfahren folgen. Es ist nur so, dass der eine Arzt einen Plattfuß sieht, wo der andere einen normalen Fuß sieht. Ein Ermessen wird den Ärzten jedoch nicht zugestanden. Das gilt im Übrigen für alle Bundesländer.
Was würdest du mit einer Antwort anfangen? Nicht hingehen, weil das hier einer geschrieben hat? Dann taugst du auch nicht als Polizist! Stell dich dem Verfahren und warte dann ab.
Wenn man es unter dem T-Shirt nicht allzu sehr merkt, sollte dies kein Problem sein da man wegen Äußerlichkeiten nur evt nicht genommen wird, wenn man es unter einem Kurzärmligen Hemd nicht sieht.
Wenn man es unter dem T-Shirt nicht allzu sehr merkt, sollte dies kein Problem
Das T-Shirt muss man bei der polizeiärztlichen Untersuchung schon ausziehen.
Dies ist mir klar, aber der Arzt wird es hochstens als Ausschließungsgrund nehmen, wenn es unter einem kurzärmligem Hemd (das die Polizei im Sommer trägt) sichtbar ist und somit den Bürger iritieren könnte.
Schön, dass du die Vorschriften so genau kennst und dass deshalb so pauschal sagen kannst.
Mal ganz ernsthaft: Hast du echt noch nichts davon gehört. Scheinst ja auf dem Themengebiet Ahnung zu haben.
Ist echt nicht böse gemeint.
Die Bildung des weiblichen Drüsengewebes ist nur ein Symptome einer Krankheit soweit ich weiß. Weshalb diese auftritt kann diverse Gründe haben, die weder du noch ich kennen. Daher ist es auch nicht möglich eine Einschätzung abzugeben. Einige mögliche Ursachen sind definitiv Ausschließungsgründe.
Die Regelung mit dem kurzärmligen Hemd gilt für Tätowierungen. Ob diese sich direkt auf diesen Fall anwenden lässt, weiß ich nicht. Deutlich wichtiger ist die Ursache der ganzen Sache.
Gruß marcco
Hallo Marco,
Die Bildung des weiblichen Drüsengewebes ist nur ein Symptome einer Krankheit soweit ich weiß
da liegst du falsch! Es ist ein hormonelles Ungleichwicht, daß sehr viele verschiedenen Ursachen haben kann, angefangen von Nebenwirkungen irgendwelcher Medikamente, Umstände in den Chromosomen (Klinefelter-Syndrom), ... aber auch ein Tumor irgendwo.
Mach dich mal schlau in einem Forum, daß sich intensiv mit diesem Thema auseinander setzt http://gynecomastia.forumieren.com
Und ob es öffentlich einsehbare Vorschriften zur Einstellung der werdenden Polizisten gibt. Denn Einladungsunterlagen zum Einstellungsverfahren, wir auch ein Selbstprüfe-Bogen beigelegt (der auch im Internet einsehbar ist) mit dem man seine Körperliche Voraussetzungen für den Polizeidienst selbst überprüfen kann. Dies ist zwar nur eine Richtmarke da der Polizeiarzt eine gewisse Handlungsfreiheit hat, die er in einigen Fällen gältent machen kann.
Das eben beschriebene gilt für Schleswig Holstein. Wie es sich in anderen Bundeslandern verhält kann ich nicht genau einschätze, gehe aber davon aus das es zumindest ähnlich ist.