Mit krummen Zeh zur Polizei?

4 Antworten

Es gibt absolute und relative Ausschlussgründe. Beispiele:

Ein Bandscheibenvorfall ist ein absoluter. Es ist völlig egal, ob derjenige Einschränkungen spürt, Ju-Jutsu macht oder kaum gerade stehen kann. BSV = PDU. Ebenso Neurodermitis, jegliches Anzeichen auf Suchtverhalten oder Gelenkschäden.

Eine Skoliose oder Farbsinnstörung sind relative Ausschlussgründe. Das bedeutet, sie dürfen vorliegen, müssen aber im Bereich von Grenzwerten liegen. Bei der Skoliose sind es 12°, bei der Sinnstörung 30%.

Eine Schwanenhalsdeformität ist eine Gelenkfehlstellung. Es ist dabei völlig unerheblich, wie du, dein Hausarzt oder deine Oma das beurteilen. Es können hier auch noch 100 Leute schreiben, daß sie der Meinung sind, das es kein Problem ist, solange es dich nicht einschränkt. Was sich Herr Hinz und Frau Kunz hier vorstellen können, ist definitiv nicht hilfreich.

Stellt der PolArzt fest, daß es hier eine schlechte Prognose hinsichtlich der Behandlungsbedürftigkeit gibt oder er drohende Folgeschäden sieht, kann er auch deshalb eine PDU aussprechen.

Bewerber, die bis zur PÄU kommen, sind in der Regel vielversprechende Bewerber. Wenn deine Fehlstellung fest ist, sich also fixiert hat, nicht mehr schlechter werden kann, Beschwerden und Folgeschäden kaum zu erwarten sind (anders als z.B. bei Kniescheibenfehlformen) wird der Polarzt einen Teufel tun, einen guten Mann auszusortieren.

Lange Rede - kurzer Sinn = relativer Ausschussgrund, befundabhängig

Der Tipp, nicht alles zu sagen, wäre übrigens der allerdümmste Einstieg in deine (dann Nicht-)Karriere ... man ist bei der PÄU bis auf den Slip NACKT. Wer beim Sex die Spocken anbehält, sei gewarnt - hier werden sie ausgezogen!

Gruß S.


fluffyfo 
Beitragsersteller
 02.06.2016, 16:50

Also glaubst du die deformität wird mir keine Probleme machen ?

Sirius66  02.06.2016, 21:48
@fluffyfo

Ich werde mich hier weder zu einem JA noch zu einem NEIN hinreißen lassen. :)

Gruß S.

Sirius66  02.06.2016, 16:03

Ich (Tipp- und Rechtschreibfanatiker) hab ein "l" übrig ... wer es findet, darf es sich dort denken ...

user8787  02.06.2016, 17:07
@Sirius66

Wobei " Ausschussgrund " von der Definition her zwar hart, aber trotzdem kompatibel  wäre. *gg

Sirius66  02.06.2016, 21:46
@user8787

Hast´s gefunden, ja ... :)

Hallo fluffyfo, ich hab viele Bekannte bei der Polizei und ich hab mir mal sagen lassen, dass solche Fälle kein Problem wären... Und merk dir : Du musst nicht unbedingt alles sagen und preisgeben, was du für Einschränkungen etc haben könntest ! 

Lg Lukas, viel Glück 

Wenn du damit alles normale machen kannst, warum nicht?

glaube ich kaum.