habe 2 knieprothesen...
im august hieß es noch das ich mit all den folgeschäden im knochenbau(habe arthrose) mindestens 50 gdb bekommen soll.nun rief man mich heute an,ob ich den widerspruch aufrecht erhalten möchte da laut der aussage der sachbearbeiterin seit herbst 2010 ein neues gesetzt raus sein soll,was bei 2 knieprothesen statt 50 gdb nur noch 30 gdb berechnet und ich durch den widerspruch dem versorgungsamt nur unnötigen schreibkram aufhalse.ich fand dies allein schon frech,aber ok.mein orthopäde weiß von nichts-kennt sich jemand von euch damit aus,den im gdb rechner steht davon auch nichts.danke für eure mühe
3 Antworten
Hallo, ich weiß, dass es pro Knieprothese 30 % gibt. Und bei 2 Prothesen gibt es 50 %. Ziehe auf keinen Fall den Widerspruch zurück. Die gehen auch oft auf Nr. Dumm. Sie rechnen auch manchmal damit, dass manche nicht weitermachen wollen. Vielleicht kannst du dich mit dem VdK in Verbindung setzen. Die kennen sich damit aus. Allerdings musst du dann Mitglied werden. Und das kostet jährlich 60,00 Euro. Viel Glück und bleibe dran.
Ich würde den Widerspruch nicht zurück nehmen, es ist dein gutes Rechts eine Verwaltungsvorgang noch einmal überprüfen zu lassen. Die Sachbearbeiterin soll ihren Job machen und nicht blödes Zeug reden. Nur weil sich die Bewertung von Knieprothesen etwas geändert hat bedeute das ja nicht das diese Änderung für dich relevant ist. Es werden immer noch die persönlichen Einschränkungen bewertet und nicht die reine Diagnosen.
Soweit ich wie stimmt ist im Herbst tatsächlich eine Änderung bezüglich der Prothesen eingetreten. Dies bedeutet, dass der Mindest-GdB gesenkt wurde. Aber ich weiß auch von Fällen, bei denen sich trotz Änderung des Gesetzeslage am GdB nichts geändert hat.
hi wo kann ich mich da belesen,da ich im internet nichts gefunden habe