möchte gern wissen ob beim handgelenk prozente bekommt

3 Antworten

Hallo stelladelsud60,

Sie schreiben:

bekommt bei distorsion schwerbehinderung prozente handgelenk , es ist nicht besser geworden mit teraphie<

Antwort:

Schwerbehinderung wird vom zuständigen Versorgungsamt an Hand vorliegender Arzt- und Entlassungsberichte, auf der Basis der versorgungsmedizinischen Grundsätze ermittelt!

Schwerbehinderung wird grundsätzlich in Grad der Behinderung (GDB) und nicht in Prozent ausgewiesen!

Schwerbehinderung beginnt ab einem GDB 50!

Des weiteren muß eine gesundheitliche Schädigung auf Dauer von bereits mindestens 6 Monaten vorliegen und es darf keine Aussicht auf Besserung bestehen!

Unter folgendem Link können Sie ggf. nachvollziehen, wie sich Ihre gesundheitlichen Beschwerden auf den GDB auswiken können!

google>>

versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html#Handgelenksversteifung

Fazit:

Sie sollten auf keinen Fall auf die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes wie "VDK" verzichten!

google>>

vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

Vor der Beantragung einer Schwerbehinderung sollten die Arzt- und Entlassungsberichte optimiert und die Hausaufgaben abgearbeitet werden:

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

stelladelsud60 
Beitragsersteller
 11.06.2014, 14:20

vielen dank , falls den handgelenk nicht mehr im ordnung wird, wissen sie wie viel
Grad der Behinderung (GDB) ich habe schon 70 % vielen dank

Konrad Huber  11.06.2014, 14:35
@stelladelsud60
ich habe schon 70 %<

Antwort:

Bitte beachten Sie, daß die Schwerbehinderung auf keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung, in Ihrem Fall also mit GDB 70 bewertet wird!

falls den handgelenk nicht mehr im ordnung wird, wissen sie wie viel Grad der Behinderung (GDB)<

Antwort:

Diese Frage kann Ihnen letztendlich nur Ihr zuständiges Versorgungsamt beantworten nach Vorlage Ihrer Arzt- und Entlassungsberichte!

Da kommt es auf jede Formulierung und auf jedes Detail an!

Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Rechtsbeistand beraten!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

ich denke, dass du zuerst von deiner Versicherung einen Auftrag zum Gutachten brauchtst oder beantragen musst. Dann mußt du zum Arzt gehen und ein Gutachten machen lassen und der wird dir dann sagen, wieviel Prozent du bekommst!

Du bekommst nur Prozente auf Verlust der Glieder