Wieviel Prozent Schwerbehinderung erhält man bei den Folgenden Krankheiten, die Aktenkundig und Akut sind?
Wieviel Prozent Schwerbehinderung erhält man bei den Folgenden Krankheiten, die Aktenkundig und Akut sind?
Chronische Rückenschmerzen, ISG-Syndrom(Iliosakralgelenksyndrom), Facettensyndrom lumbal, LWS Syndrom, muskuläre Dysbalance, skoliotische Fehlhaltung bei Beinverkürzung 2 cm, Fußfehlstatik, Rückenmyalgie, Plattfuß, Depressive Episode, Ischialgie, Allergische/Chronische Rhinopathie, Schizoaffektive Störung, Borderline-Persönlichkeitsstörung, Schlafstörungen, Migräne,
P.S.: Habe alles zusammen und mein Schwerbehinderungsantrag wurde abgelehnt, was kann ich da machen ?
9 Antworten
Sowas lässt sich nur anhand der aktuellen Aktenlage beurteilen .
Auf akute Erkrankungen gibt es keinen GdB, hier bestehen Chancen auf Besserung / Heilung .
Degenerative Erkrankungen des Skeletts werden ebenfalls eher oberflächlich berücksichtigt, das ist der physiolog. Alterungsprozeß .
Viele Diagnosen bedeutet nicht automatisch hohe Prozente . Alle Diagnosen müssen fachärztlich gesichert und therapiebedürftig sein . Dann wird nach einem Punktesystem gerechnet .
Z. B. Migräne haben viele, sind aber damit nicht in ärztlicher Behandlung.
Hallo TanjaRRRRRRR,
Sie schreiben:
Wieviel Prozent Schwerbehinderung erhält man bei den Folgenden Krankheiten, die Aktenkundig und Akut sind?
Antwort:
Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung ausgewiesen!
In "GDB!"
Unter GDB 50 liegt eine Behinderung, keine Schwerbehinderung vor!
Schwerbehinderung beginnt ab GDB 50 bis maximal GDB 100!
Es nutzt nichts, einzelne Beschwerden nur aufzulisten, sondern die Auswirkungen dieser Beschwerden müßen in der eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert benannt werden!
Die Grade der Behinderung werden nicht einfach aufaddiert, sondern Überschneidungen bei diversen Beschwerden werden herausgefiltert!
Basis für die Bewertungen sind die Arzt- und Entlassungsberichte in der eigenen Krankenakte, Bewertungen erfolgen nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen und an Hand der GDS/GDB-Tabellen!
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
Lassen Sie sich bei der Beantragung vom VDK unterstützen, optimieren Sie vorher Ihre eigene Krankenakte!
http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis
https://youtube.com/watch?v=np1SB-fBsdE
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
In jedem Fall erst einmal Widerspruch einlegen. Dann Beratung durch RA oder Sozialverband.
http://landingpages.wolterskluwer.de/media/landingpages/schwerbehindertenver/gdb_mde_tabelle.pdf
Hallo,
wieviel Prozent genau kann Dir hier niemand beantworten, das ist oft unterschiedlich.
Aber bei Ablehnung unbedingt Widerspruch einlegen, meist kommst Du dann damit durch.
LG
Das kann so pauschal nicht gesagt werden. Nur die Diagnosen sagen nicht alles über den Gesundheitszustand aus.
Wurde der Antrag komplett abgelehnt oder hast du einige Prozente bekommen?
Da lohnt auch kein Widerspruch. Die Beeinträchtigungen sind noch zu niedrig, evtl. verschlechtert sich der Zustand und du bekommst später einen GdB.
Der Behinderungsgrad liegt unter 20 % und wird somit nicht anerkannt bzw abgelehnt.