Wieviel Prozent bekommt man bei Versteifung des Sprunggelenkes nach Trümmerbruch?
Hallo. Ich habe folgende frage...wie viel prozent bekommt man auf eine sprunggelenkversteifung? Dazu muss ich erklären ich hatte vor etwa 11 Monaten einen schweren Unfall. Ich bin 45 Jahre alt. Dabei habe ich mir einen sehr schweren Sprunggelenktrümmerbruch zugezogen. Nach 8 Monaten wurde das Gelenk schließlich versteift. Es wurde ein Teil des Beckenknochens entfernt und zusammen mit einer Titanplatte eingesetzt. Nun leide ich unter ständigen Schmerzen und auch psychisch habe ich mich offen gestanden noch nicht damit abgefunden, nie wieder richtig laufen zu können :( Ich finde, das ich doch sehr stark eingeschränkt bin, zumal ich meiner Arbeit nicht mehr ganz normal nachgehen kann und auch im privaten sind einige Dinge, die ich nicht mehr wie vorher ausüben kann. Nun hat mir eine Bekannte gesagt, das ich dafür auch Prozente anmelden kann, wieviel prozent bekommt man denn überhaupt für solche Versteifungen?? Habe mich bisher nie damit beschäftigt. Hat vlt. jemand einen ähnlichen Fall erlebt?? Würde mich sehr über ein paar Antworten freuen. Danke und LG
3 Antworten
Hallo conny841,
Sie schreiben:
Wieviel Prozent bekommt man bei Versteifung des Sprunggelenkes nach Trümmerbruch?<
Antwort:
Die Beurteilung wird vom zuständigen Versorgungsamt (Medizinische Abteilung) auf der Basis der GDS/GDB-Tabellen und vor allen Dingen an Hand Ihrer eingereichten Arzt-/Entlassungebericht vorgenommen!
google>>
versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
google>>
vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis
Optimieren Sie ggf. Ihre Krankenakte an Hand des Roten-Fadens unter folgendem Link:
google>>
erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
Fazit:
Verzichten nicht auf kompetenten Rechtsbeistand und lassen Sie sich ggf. vom VDK helfen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hallo,
Absolute Gebrauchsunfähigkeit des Beines:
- Grad der Behinderung "80"
Du solltest einfach einen Antrag auf Anerkennung eine Behinderung stellen und abwarten.