Müssen wir die Rechnung vom Sanitätshaus bezahlen, auch wenne es eine Kassen Leistung ist ?
Hallo zusammen, unser Sanitatshaus hat 06/2016 ein Rezept für Verbände für meinen Mann erhalten und die Ware auch geliefert. Warum auch immer kann es mit der KK nicht abrechnen und möchte jetzt das Rezept geändert haben, aber Hausarzt weigert sich. Das Sanitätshaus hat gedroht uns die Kosten in Rechnung zu stellen. Müssen wir die Rechnung bezahlen ? Eigentlich ist es eine Leistung der Kasse und wird von der Kasse übernommen, da mein Mann chronisch krank ist. Vielen Dank für Eurre Antworten.
2 Antworten
Das Sanitätshaus hat gegen Rezept geliefert. Wenn das Rezept nicht okay gewesen wäre, hätten sie sich vor der Auslieferung darum kümmern müssen. Du musst darauf vertrauen können, dass die Beteiligten wissen was verordnet ist und auszugeben ist. Der Arzt muss bei der Verordnung prüfen, ob er die Leistung auf ein Kassenrezept schreiben kann.
Ich muss dich aber korrigieren: Eine Leistung wird nicht übernommen WEIL Dein Mann chronisch krank ist, sondern weil es einfach eine Leistung der Kasse ist. Ob jetzt jemand chronisch krank ist oder akut krank ist, spielt dabei keine Rolle.
Hallo,
wenn du dem Sanitätshaus nichts unterschrieben hast, indem du bestätigst das du die Kosten bei Nichtübernahme der Krankenkasse selber trägst, dann können sie dir auch nichts in Rechnung stellen.