Zuzahlen trotz befreiung?
Hallo da ich chronisch krank bin habe ich meine Krankenkassenzuzahlungspflicht erreicht. Ich muss bei massagen,krankengymnastik sowie rezepten nix bezahlen.
Mein Arzt hat mit Orthopädische Einlagen verschrieben. Rezept
Das Sanitätshaus will geld haben
Aber ist das so richtig?
Angeblich wäre man mit der befreiung nicht bei sowas befreit....
Wer weiss das?
5 Antworten
Das kann Dir passieren das Du trotz Zuzahlungsbefreiung noch etwas drauf legen musst. Das ist immer dann der Fall, wenn das Limit überschritten wird, was Deine Kasse zahlt. Es gibt Medikamente, die eben Teurer sind. Wenn Deine Kasse keine Einlagen zahlt, oder eben nur bis zu einer bestimmten Summe, dann musst Du den Rest zahlen. Genaue Auskunft darüber erteilt Dir Deine KKasse.
ja, wenn es eine höherwertige Versorgung ist, muss man zuzahlen.
Hallo,
die Zuzahlungsbefreiung gilt bei allen gesetzlichen Zuzahlungen, also auch für Zuzahlungen bei Hilfsmitteln (z.B. Einlagen): 10% der Kosten, mindestens 5, max. 10 Euro.
Bei vielen Hilfsmitteln gilt für alle Krankenkassen ein einheitlicher Festbetrag. Dann darf der Lieferant eine Eigenbeteiligung berechnen. Hierfür gibt es sehr viele verschiedene Namen: Servicezuschlag, wirtschaftlichkeitsaufschlag etc. Für diese Eigenbeteiligung gilt die Zuzahlungsbefreuiung nicht (es ist ja keine gesetzliche Zuzahlung).
Man kann einfach bei anderen Lieferanten erfragen, ob dort auch eine Eigenbeteiligung erhoben wird. Oder bei der Krankenkasse Adressen von entsprechenden Lieferanten erfragen.
Gruß
RHW
rufe einfach morgen mal bei der krankenkasse an, die können dir das genau sagen. wir haben hier auch immer theater und die ärzte haben sich schon oft geirrt. also möglich wäre es, dass die krankenkasse das übernimmt.
Das kann durchaus so sein. Mein Mann benötigt die Thrombosestrümpfe und muß auch zuzahlen trotz Befreiung
Ja EF..abe bei Befreiung von der KK bezahlt man im Sanit.haus auch weniger
nein, heisst es nicht.
Befreiung heißt ja auch nur, dass die K.Kasse von der Zahlung befreit ist. ;-)