Mütterrente für ein verstorbenes Kind
Wird einer Mutter, die vor 1992 ein Kind geboren hat, das inzwischen verstorben ist, die sog. Mütterrente bezahlt? Kommt es auf die Lebensdauer des Kindes an?
Im konkreten Fall geht es um ein Kind, das vor 1992 geboren wurde und mit 17 Jahren verstorben ist. Da ja die Mütterrente die Erziehungsleistung belohnen soll, die ja erbracht wurde, müsste ein Anspruch auf Mütterrente vorliegen.
Was aber, wenn das Kind mit 2 Jahren verstirbt? Wird dann eine anteilige Mütterrente bezahlt? Wie ist die Rechtslage?
2 Antworten
Der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung - so hat der Gesetzgeber es festgelegt - steht dem Elternteil zu, dem die Kindererziehungszeit im 12. Kalendermonat nach Ablauf des Geburtsmonats zugeordnet wurde. Den zusätzlichen Entgeltpunkt gibt es für das zweite Lebensjahr des Kindes. Wenn das Kind das zweite Lebensjahr vollendet hat, erhält Ihre Mutter die Mütterrente. Ist das Kind z.B. im Alter von 17 Monaten verstorben, erfolgt eine entsprechende Kürzung. Wenn das Kind 17 Jahre alt geworden und dann verstorben ist, gibt es die volle Mütterrente.
hier steht was zu verstorbenen kindern drin:
http://www.mz-web.de/ratgeber/mz-leserforum-muetterrente-wird-spaeter-gezahlt,20641324,27647888.html
Das sieht nach einer anteiligen Anrechnung aus (pro rata temporis). Wenn die Bezugsgröße 18 Lebensjahre sind, wären also für 2 Lebensjahre 1/9 Punkt anzurechen, also schätzungsweise 2,80 Euro. Sicher gibt es dafür ein eigenes Formular und ein Arbeitsblatt für den Beamten, der das ausrechnen muss, und Sozialgerichtsprozesse, durch die Falschberechnungen korrigiert werden.