Muss die Notarztrechnung selbst bezahlt werden?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz klare Aussage: Du musst nicht zahlen. Die Kosten für den Einsatz des Rettungsdienstes, auch des Notarztes, werden für gesetzlich Versicherte von dem jeweils zuständigen Kostenträger übernommen (nachzulesen im SGB V). Es fällt lediglich eine geringe gesetzliche Zuzahlung (im Regelfall 10 €) an.

Auch wenn der Einsatz der Rettungskräfte medizinisch nicht gerechtfertigt war oder gar keine Transportleistung zustande kommt, muss die Rechnung NICHT privat bezahlt werden. Anders ist es nur bei privat Versicherten oder falls eine böswillige Fehlalarmierung nachweisbar ist.

Aber was verstehst du unter Notarzt? Die meisten Menschen schmeissen alles in einen Topf und bezeichnen jeden Arzt, der zu ihnen nach Hause kommt als Notarzt - das ist falsch. Der Notarzt kommt mit nur Blaulicht (alternativ im Hubschrauber) und es fährt parallel immer auch ein Rettungswagen vor. Kommt der "Notarzt" im privaten Golf oder mit dem Fahrrad, ist es eben nicht der für deinen Wohnort zuständige, dem Rettungsdienst angeschlossene Notarzt, sondern bestenfalls ein von der Kassenärztlichen Vereinigung beauftragter Bereitschaftsarzt unklarer Qualifikation.

Trotzdem kann auch für den keine Rechnung gestellt werden.

Rein privat tätige Ärzte, die keine Zulassung bei der KV haben, können und müssen selbstverständlich auch eine Rechnung schreiben, aber diese haben natürlich nichts mit dem Notarzt zu tun und nehmen logsicherweise auch nicht am Bereitschaftsdienst der KV teil. Also: In deinem Fall ist irgendwas verkehrt. Nicht zahlen! Schriftlich Widerspruch einlegen! Wenn noch was unklar ist, meld dich bei mir.

Glaube ich nicht, denn es war ja sowohl unverschuldet als auch eine Not(wendige)-Behandlung.

Ich würde denken, er muss ggf. 10,-- Selbstbehalt entrichten. Wenn die KV weiterhin auf ihrem Standpunkt bleibt, würde ich ggf. bei der Kassenärztlichen Vereinigung nachfragen.

Ich würde mich weigern zu zahlen. Sobald die medizinische Notwendigkeit des Einsatzes durch einen Arzt bestätigt worden ist (Unterschrift auf dem sogenannten Transportschein bzw. Verordnung zur Krankenbeförderung), kann die Krankenkasse nur in begründetem Fall die Zahlung verweigern!

wenn es ein privater Notdienst war, werden die Kosten von der KK nicht übernommen

Reverend  16.07.2010, 14:08

Was bitte meinst du? Rettungsdienstkosten werden von der Krankenkasse übernommen, egal ob kommunal, Hilfsorganisation oder privater Anbieter!

Miezekatze32  16.07.2010, 16:54
@Reverend

ich weiß von einem anderen Fall, wo es nicht übernommen wurde, weil man eine private Notarztnummer angerufen hat

HHannes17  21.07.2010, 16:55
@Miezekatze32

Es gibt in Deutschland keine privaten Notarztnnummern!

blankj  02.07.2012, 08:02
@HHannes17

totaler Schwachsinn,....

evor hier etwas geschrieben wir erst mal Info's einholen, selbstverständlich werden die Kosten egal wer kommt bei dieser geschilderten Diagnose bezahlt.