Muss ich als minderjähriger Azubi eine eigene Krankenversicherung abschließen?
Ich bekomme im 1. Ausbildungsjahr 680€ brutto. Da ich 17 bin, läuft meine gesetzl. KV noch über meine Eltern. Muss ich beim Berechnen des Netto-Betrags nun eine eigene KV einberechnen? Oder wird die weiter über meine Eltern laufen können, sodass ich keine Krankenversicherung vom Bruttolohn abziehen muss? Und wird sich das mit meinem 18. Geburtstag ändern? Danke für jede Hilfe.
5 Antworten
Betriebliche Ausbildungsverhältnisse sind immer voll sozialversicherungspflichtig. Dies schließt natürlich auch die Krankenversicherung mit ein.
Der Arbeitgeber behält deinen Anteil zur Sozialversicherung von deinem Bruttolohn ein, und zahlt seinen als Lohnnebenkosten.
Dein Alter spielt keine Rolle.
Als Azubi bist du versicherungspflichtig! Ab Ausbildungsbeginn bist du selbst bei der Krankenkasse versichert, dein Arbeitgeber muss dich dort anmelden! Du kannst entweder die Krankenkasse deiner Eltern nehmen oder dir eine andere aussuchen.
Von deinem Brutto-Gehalt werden alle Versicherungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung) abgezogen.
http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/versicherungen-in-der-ausbildung/krankenversicherung.html
"Sobald du deine Ausbildung beginnst, muss dich dein Ausbilder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Für die Wahl der Krankenkasse hat der Azubi nach Ausbildungsbeginn genau 14 Tage Zeit. Wenn du in dieser Zeit deinem Ausbilder nicht mitteilst, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse du versichert werden möchtest, muss dich dein Ausbilder bei der Krankenkasse versichern, bei der du bisher warst."
Danke, hat mir sehr weitergeholfen :)
Hallo,
wenn man in der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung bekommt, braucht man auf jeden Fall eine eigene Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Das Alter, die Höhe der Ausbildungsvergütung und die Wohnung (eigene oder bei den Eltern) sind dabei ohne Bedeutung.
Hier kann man die Abzüge ausrechnen:
.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/gehaltsrechner/
Der Arbeitgeber benötigt eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse. Man kann Arbeitgeber positiv überraschen, wenn man diese frühzeitig vorlegt:
.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenversicherung_grundprinzipien/alle_gesetzlichen_krankenkassen/alle_gesetzlichen_krankenkassen.jsp
Gruß
RHW
Als Auszubildender unterliegt man, egal wie alt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit ist ab Beginn der Ausbildung eine eigene Krankenversicherung zu begründen, entweder bei der Kasse, bei der man bei den Eltern versichert war oder man wählt seibst eine. Im Regelfall fragt der Arbeitgeber, wo man versichert war und meldet dort an, wenn man nicht selbst aktiv wird. Es ändert sich dadurch auch mit der Volljährigkeit nichts.
Du musst Dich ab Ausbildungsbeginn selbst versichern und es wird von deinem Brutto-Lohn abgezogen. Wenn Du Volljährig wirst ändert sich nichts. War bei mir auch so.