Muss man den Krankenversicherungsbeitrag zahlen, alleine schon mit der Gewerbeanmeldung?
Die AOK hat mir eine Rechnung von etwa 3000€ geschickt für 12 Monate in der mein Gewerbe angemeldet war, also ca 245€ Mtl. Ich habe aber nur 5 der 12 Monate Geld verdient. Bevor ich in die Selbstständigkeit gegangen bin hatte ich mich bei der AOK informiert, und die sagten das ich, wenn ich mehr als 395€ verdiene Beitrag zahlen muss und wenn es darunter ist dann nicht. Sind wir uns einig das wenn ich nichts verdiene, unter 395€ bin ? Jetzt sagen Sie das es Gesetzlich, mit der Gewerbeanmeldung schon eine Beitragspflicht mit sich zieht. Stimmt das und wenn ja kann doch die aussage mit den 395€ nicht stimmen, oder? Danke für euer Feedback.
7 Antworten
Die AOK hat mir eine Rechnung von etwa 3000€ geschickt für 12 Monate in der mein Gewerbe angemeldet war, also ca 245€ Mtl
Ist der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbständige, also sehr nett von der AOK.
Ich habe aber nur 5 der 12 Monate Geld verdient.
Warum soll das die AOK interessieren?
Bevor ich in die Selbstständigkeit gegangen bin hatte ich mich bei der AOK informiert, und die sagten das ich, wenn ich mehr als 395€ verdiene Beitrag zahlen muss und wenn es darunter ist dann nicht.
Ok ich schließe daraus, dass du zuvor familienversichert warst, daher kommt nämlich die Grenze.
Jetzt sagen Sie das es Gesetzlich, mit der Gewerbeanmeldung schon eine Beitragspflicht mit sich zieht. Stimmt das und wenn ja kann doch die aussage mit den 395€ nicht stimmen, oder? Danke für euer Feedback.
Du erzählst uns ja nicht wie ertragreich deine Selbständigkeit war und scheinbar der Kasse auch nicht. Familienversicherung (§ 10 SGB V) wäre vorrangig vor freiwilliger Mitgliedschaft als Selbständiger. Du hast allerdings eine Bringschuld, heißt du hast der Kasse deinen Einkommensteuerbescheid vorzulegen. Wenn aus diesem hervorginge, dass du maximal 395,- € im Monat (2014) verdient hast und die sonstigen Voraussetzungen nach § 10 SGB V erfüllst, so hast du keinen Beitrag zu zahlen. Ansonsten ist wie ich eingangs sagte die AOK nett den Mindestbeitrag anzusetzen.
Also fakt ist, dass in Deutschland die Versicherungspflicht gilt, wenn du nicht von deinem Arbeitgeber versichert wirst oder über das Arbeitsamt/Jobcenter, dann musst du dich selber versichern. Wenn du selbstständig Arbeitest dann musst du dich freiwillig oder privat Versichern. Auch wenn du keinen Umsatz hast musst du einen Mindestbetrag bezahlen, denn auch ohne Umsatz kannst du krank werden und das Krankensystem belasten. Ich würde aber die Beträge in Fragestellen, wenn du deine Umsätze nachweist, dann solltest du für die Monate ohne Umsätze nur ca. 150 € zahlen müssen, das ist der Mindestbeitrag. Das kannst du aber schnell googeln.
Also fakt ist, dass in Deutschland die Versicherungspflicht gilt, wenn du nicht von deinem Arbeitgeber versichert wirst oder über das Arbeitsamt/Jobcenter, dann musst du dich selber versichern.
...sofern eine kostenlose Familienversicherung nicht möglich ist.
Den Teil hast du vergessen. =)
Ich würde aber die Beträge in Fragestellen, wenn du deine Umsätze nachweist, dann solltest du für die Monate ohne Umsätze nur ca. 150 € zahlen müssen, das ist der Mindestbeitrag. Das kannst du aber schnell googeln.
Umsatz interessiert die Kasse nicht. Entscheidend ist der entnommene Gewinn vor Steuern laut Einkommensteuerbescheid (Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw selbständiger Arbeit)
Der Mindestbeitrag wird für hauptberuflich Selbständige - und das nur im Gründungsjahr oder bei unbilliger Härte - auf 50% der Bezugsgröße erhoben; die 245,- € sind schon richtig.
Günstiger wird es nur, wenn die Selbständigkeit nebenberuflich war, dafür gibt es diese tollen Bögen, die man der Kasse jährlich ausfüllen kann.
Auch das Finanzamt bewertet deine Selbstständigkeit nicht jeden Monat für sich, sondern ein Jahr im Ganzen. Entsprechend wird der Gewinn über 12 Monate (Kalenderjahr) betrachtet und entsprechend besteuert und damit auch zur Beitragsbemessung in der GKV herangezogen. Die AOK hat also alles richtig gemacht.
Ausnahme wäre, wenn du das Gewerbe nebenberuflich ausübst oder die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllst. Aber Letzteres kann sich mit dem Steuerbescheid auch sehr schnell rückwirkend wieder ändern.
Eine solche Aussage ist falsch, so diese so gemacht wurde. Du bist beitragspflichtig, auch wenn du weniger als 395 € verdienst. Dann zahlst du eben den Mindestbeitrag.
Wirst du krank, dann möchtest du die Behandlungskosten von der KK bezahlt bekommen. Es geht also nicht, dass im Krankheitsfall die Solidargemeinschaft für deine Behandlungskosten eintritt und du keine Beiträge in die KK bezahlst.
Wenn du ein Gewerbe betreibst, dann musst die eine Steuererklärung abgeben, die das Finanzamt überprüft. Liegt dir dann der geprüfte Steuerbescheid vor, schickst du Kopie davon an die Krankenkasse. Diese legt dann die Höhe des monatlichen Beitrages fest, den du zu zahlen hast.
So läuft das im Normalfall ab.
Hallo,
über wen bestand die Familienversicherung: Eltern oder Ehegatten? Wenn Eltern, aktuelles Alter des Selbständigen?
Liegt schon ein Steuerbescheid vor? Wann wurde dieser der Krankenkasse eingereicht? Was steht dort unter Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und Gewerbebetrueb (zusammen)? Gesamtbetrag aller Einkünfte der betreffenden Person?
Wann war die Gewerbeanmeldung?
Was hat den aktuellen Brief der Krankenkasse veranlasst/ausgelöst?
Was wurde wann im letzten Fragebogen zur Familienversicherung zum Thema Selbständigkeit angegeben?
Wann war das Gespräch mit denm Krankenkassenmitarbeiter? Was hat er sonst noch gesagt?
Gruß
RHW