Muß ich die Nachbearbeitung einer Zahnkrone bezahlen?
Beim Zahnarzt wurde ein Abdruck meiner Zähne gemacht, damit der/die Zahntechniker anhand des Abddrucks eine Krone anfertigen kann. Nach einiger Zeit war sie endlich fertig und passte natürlich nicht. Sie war viel zu hoch und zum vorderen Zahn, war die Lücke zu groß. Mein Zahnarzt hat die Höhe selber durch Abschleifen korrigiert und den Rest musste der Zahntechniker korrigieren (eine Schicht um die Krone schmieren, damit der Abstand zum Zahn behoben ist). Jetzt steht in der Rechnung: Konstruktionsbedingter zeitlicher und instrumenteller Mehraufwand bei der Anfertigung hochwertiger, komplizierter Prothetik Aufwand usw. schön und gut aber ist es rechtens das Ich diesen Mehraufwand bezahlen muss?
2 Antworten
Es kommt darauf an, wie du versichert bist. Eine Korrektur kann der Zahnarzt in jedem Fall durchführen.
Konstruktionsbedingter zeitlicher und instrumenteller Mehraufwand bei der Anfertigung hochwertiger, komplizierter Prothetik Aufwand usw.
Ich glaube nicht, daß dieser Zusatz die Korrektur der Krone betrifft, sondern die Herstellung der Krone. Denn Du hast völlig recht, die Korrektur, auch die im zahntechnischen Labor, darf Dir nicht berechnet werden.
Aber um ganz sicher zu gehen, rede mit Deinem Zahnarzt darüber. Er soll Dir die Rechnung erklären.