Muss ich meinen Arbeitgeber eine Stationäre Aufententhalt nach 2 Tagen zeigen ?
Muss ich meinen Arbeitgeber nach 2 Tagen KKH Aufenthalt eine Stationäre Bescheinigung zeigen ???? In meinen Vertrag steht das ich ja erst nach 3 Tagen eine AU vorzeigen muss gilt das in diesen Fall auch ????
Danke schon mal =)
6 Antworten
Hallo cocoitaliana,
wichtig ist der genaue Wortlaut im Vertrag.
Wenn Du nur 2 Tage krank bist, brauchst Du keine Krankmeldung?
Normalerweise meldet man sich am ersten Tag schon krank und gibt die Bescheinigung spätestens am 3. Tag beim Arbeitgeber ab.
Die Bescheinigung gibt es vom Hausarzt, egal ob Du im Krankenhaus warst oder nicht. Dem Arbeitgeber wird ja nur Deine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und nicht die Art der Erkrankung.
Am besten schreibst Du mal genau, was im Vertrag steht, dann kann ich Dir auch genau antworten. ((-:
das heißt, Du mußt in jedem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgeben, auch wenn Du nur einen Tag krank bist.
Die bekommst Du vom Hausarzt, wenn er Dich ins Krankenhaus eingewiesen hat oder vom Krankenhaus, wenn Du entlassen wirst.
Wichtig ist ja für den Arbeitgeber nur, daß er weiß wie lange Du nicht arbeiten kannst. Ob das jetzt ein oder mehrere Tage sind, irgendjemand muß es Dir schriftlich geben. Das ist genauso wie früher in der Schule, man braucht eine Entschuldigung, ( jetzt eine AU ), wenn man nicht erschienen ist.
Jetzt alles klar? ((-:
mündliche Krankmeldung sofort, schriftliche spätestens am 3. Tag.
Lies noch mal genau, was in deinem Vertrag steht, um Missverständnisse auszuschließen.
In vielen Verträgen steht, dass bei einer mehrtägigen Arbeitsunfähigkeit spätestens am dritten Tag eine Bescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen muss.
Das heißt nicht, dass du für kürzere Arbeitsunfähigkeiten keine Bescheinigung beibringen müsstest.
Ich muss ab den dritten Tag eine AU vorzeigen ansonsten muss ich meiner Leitung und meiner Berzirksleitung mündlich bescheid geben.
Ist das der Wortlaut in deinem Arbeitsvertrag?
Hi,
Ja musst du , selbst wenn du einen Tag beim Arzt bist und für einen Tag krank bist , musst du die Krankmeldung mitteilen und abgeben. Eine für den AG eine für dich und für die Krankenkasse. Gruss
du bekommst einen Entlassungsschein und den kannst du vor legen da steht keine Diagnose drauf da steht nur drauf wie lange du im Krankenhaus gelegen hast
Die AU muss spätestens am 3. Tag beim Arbeitgeber sein !
Im Falle einer Krankheit hat sie spätestens am dritten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes oder der Krankenkasse vorzulegen ( Nachweispflicht ) , aus der die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit ersichtlich ist .
Bei einer Arbeitsverhinderung - gleich aus welchem Grund - hat die Arbeitnehmerin den zuständigen Vorgesetzten ( Bezirksleitung ) persönlich (i.d.R. Telefonisch ) und unverzüglich vor Arbeitsbeginn am ersten Tag der Arbeitsverhinderung unter Angaben von Gründe und unter Angabe der konkrete Dauer der Arbeitsverhinderung zu benachrichtigen (Anzeigepflicht ) . Die Anzeige einer Arbeitsverhinderung durch Dritte ist nur dann zulässig , wenn der Arbeitnehmerin eine persönliche Anzeige unmöglich war . Die Anzeige eine Arbeitsverhinderung per SMS oder sonstigem elektronischen Wege wird ausdrücklich ausgeschlossen .
Also meine Leitung sowie Bezirksleitung wissen bescheid und auch die Dauer .