Muss Schule RTW Rufen?

Saim0n 

Wie ist deine Schwester denn ins Krankenhaus gekommen?

Sarah221089 
Beitragsersteller
 

Meine Eltern haben sie von der Schule abgeholt aber erst nach 4 Stunden da sie nicht erreichbar waren das sie selber bei einem Arzttermin waren

Saim0n 

Hat deine Schwestern gesagt dass es ihr schlecht geht und ein Krankenwagen gerufen werden soll?

Sarah221089 
Beitragsersteller
 

Nein, sie traut sich sowas nicht zusagen weil sie dann denkt sie wahre schwach usw.

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine plötzliche, augenscheinlich grundlose Ohnmacht ist, wenn kein medizinisch geschultes Personal anwesend ist, allein schon ein Grund einen Rettungswagen zu rufen. Zusätzlich ein stumpfes Schädeltrauma von dem Aufprall auf die Wand oder den Boden ist ein zweiter Grund. Eine bewusstlose Person muss sofort und ohne wenn und aber in die stabile Seitenlage gebracht werden, und die Atmung muss sehr eng überwacht werden biss die Person wieder aufwacht und ansprechbar ist. Alles andere ist und bleibt fahrlässig, ggf. sogar grob fahrlässig!

Eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung bzw. Verletzung der Fürsorgepflicht ist zwar möglich, hilft aber Keinem. Vor allem weil (hoffentlich) kein dauerhafter Schaden entstanden ist. Besser ist es, mit der, bei dem Vorfall anwesenden, Lehrperson zu sprechen und diese zu sensibilisieren. Zeigt sich diese uneinsichtig, sollte der Rektor dazu gezogen werden und ein förmliche Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht werden.

Behält dein Schwester einen dauerhaften Schaden zurück, ist immer noch Zeit für eine Anzeige.

Hi,

die Schule hat eine Fürsorgepflicht für ihre Schüler - darunter fällt selbstverständlich auch, adäquate Hilfe bei medizinischen Problemen zu organisieren. Wie diese aussieht ist wiederum situationsabhängig.

Auch ein kurzzeitiger Ohnmachtsanfall (Synkope), worauf deine Schilderung hindeutet, wäre grundsätzlich ein Grund, den Rettungsdienst zu rufen.

Was man bedenken sollte...

Lehrer sind in aller Regel medizinische Laien mit dem Kenntnissstand "Ersthelfer". Schlichte Fehlbeurteilungen sind da leider zu einem gewissen Grad erwartbar, gerade, wenn Schüler "nicht zugeben wollen", wie schlecht es ihnen tatsächlich geht.

Eine umfassende Beurteilung der Situation ist - angesichts der begrenzten Informationen - letztendlich nicht möglich.

Fazit

Die Alarmierung des Rettungsdienstes wäre angesichts der Situation indiziert gewesen - spätestens nachdem die Eltern "nicht erreichbar" gewesen sind, hätte man über Alternativen nachdenken müssen.

Letztendlich ist die direkte Klärung vor Ort mit den Beteiligten meist das Mittel der Wahl, um zukünftig das Vorgehen der Schule zu klären und auch Fehler zu vermeiden.

Anzeigen kann man alles und jeden. Man muss sich allerdings auch bewusst sein, dass so etwas immer ein...zweischneidiges Schwert ist und die Folgen nicht immer die sind, die man beabsichtigt. Die Variante sollte man tatsächlich als Ultima ratio sehen.

Zumindest im Falle der Schule gibt es zudem noch Aufsichtsbehörden und den Träger, an den man sich wenden kann.

LG

Bei einer Bewusstlosigkeit besteht eine absolute Rettungsdienstindikation, ohne jegliche Diskussion.

Laut Notarztindikatoren Katalog der BÄK ist eine Bewusstlosigkeit eine klare Notarztindikation, wenn nicht sogar DIE (außer einer Reanimation natürlich).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Meiner besten Freundin ist das auch in der Schule passiert. Sie ist ohnmächtig geworden und ist über einen Fahrrad Ständer gefallen und auf dem harten Boden gelandet….sah echt schmerzhaft aus.:( Die Schule hat daraufhin gar nichts gemacht, obwohl meine Freundin geweint hat, weil es ihr so schlecht ging.😔

Ich kippte auch Mal in der Schule vor etlichen Jahren um. Ich wurde einfach nur mit einer Begleitperson heimgeschickt