Nebenberuflich selbständig nur wenig verdient. Problem mit TK?
Ich bin nebenberuflich selbständig bei der Techniker Krankenkasse freiwillig versichert, da ich hauptsächlich als Hausfrau und Mutter tätig bin. Dieses Jahr habe ich jedoch wegen sehr viel Arbeit im Haushalt nur etwa 100€ mit meinem Nebenberuf/Freiberuf verdient. Wird dieser geringe Verdienst für die Techniker Krankenkasse ein Problem sein?
Vielen dank für jede Antwort.
4 Antworten
Hallo,
der Mindestbeitrag wird aus 945 Euro monatlich berechnet (§ 240 SGB V). Wichtig ist, dass man die Einnahmen entsprechend belegen kann (z.B. Steuerbescheid).
Wenn der Ehegatte Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, ggf. über die kostenlose Familienversicherung bei der Krankenkase des Ehegatten informieren.
Gruß
RHW
Hey noah18, falls du verheiratet bist, dann wärst du sogar falsch eingestuft: mit deinem geringen Einkommen könntest du bis mtl. 405 € aus deiner nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit sogar kostenlos über den Partner krankenversichert sein!
siehe hierzu den Link der TK:
www.tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/als-familienmitglied/einkommensgrenzen/349084
siehe hierzu auch den Link: www.tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/als-familienmitglied/familienversicherung/347446
Hallo noah18,
ja, man ist auch mit nur 100 Euro weiterhin nebenberuflich selbständig.
Ggf. ist eine kostenlose Familienversicherung über den Ehegatten möglich, wenn dieser Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Ggf. ist aber der amtliche Nachweis über diese Einkunftshöhe (z.B. durch aktuellen Steuerbescheid) ein Problem.
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Hey noah18,
du solltest dich unbedingt genauer über eine kostenlose Familienversicherung (Krankenversicherung) informieren!
Für mitversicherte Familienangehörige gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Wer mehr Gesamteinkommen als 405 Euro monatlich hat oder in einem Minijob mehr als 450 Euro monatlich verdient, braucht eine eigene Versicherung.
Ergo darfst du mtl. bis 405 € im Nebenberuf/Freiberuf verdienen und wärst trotzdem kostenlos familienversichert z.B. über den Ehemann, falls vorhanden...
www.tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/als-familienmitglied/einkommensgrenzen/349084
Gruß siola55
Die allgemeine Mindestbemessungsgrundlage liegt in deinem Fall im Jahr 2015 bei 945,-€, auch wenn Du weniger Einkommen hast.
Ein Problem ist dies für die TKK nicht.
Okay. Ich dachte, der sehr geringe Jahresverdienst wäre für die TK in irgendeiner Weise ein Problem.
Ich fürchte, du hast den Hinweis von @Antitroll nicht verstanden...!
Keine Sorge, ich habe alles verstanden. Nur wurde meine eigentliche Frage noch nicht direkt beantwortet.
Falls du einen Ehe- oder Lebenspartner hast, dann hast du leider noch gar nicht verstanden, dass du auch kostenlos als Familienmitglied krankenversichert bist!
Näheres hierzu findest du in dem Link: www.tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/als-familienmitglied/familienversicherung/347446
Wird dieser geringe Verdienst für die Techniker Krankenkasse ein Problem sein?
Nö.
Bist du verheiratet, wenn ja würde ich mich fragen warum nicht familienversichert...
Das heißt, ich werde weiterhin trotz des sehr geringen Jahreseinkommens noch als "nebenberuflich selbständig" eingestuft? Das wollte ich nur wissen.