Nachträglich Geld von AOK für Zahnreinigung bekommen?
Ich hab erst letztens eine Zahnreinigung gehabt und erfahren, dass man sein Geld von der AOK zum Teil zurückbekommen kann.
Ich hatte letztes Jahr schon eine professionelle Zahnreinigung und hatte damals nichts zur AOK geschickt, kann ich das irgendwie nachträglich machen? Oder gibt es da eine Frist, in welchem Zeitraum man das zusenden soll?
4 Antworten
Du kannst die Rechnungen noch einreichen, die Frist ist nicht abgelaufen.
Du kannst die Unterlagen noch einreichen. Hier hast du 3 Jahre Zeit- gesetzliche Verjährungsfrist.
Für dieses Jahr auf jeden Fall. Glaub dass ist auf 12 Monate beschränkt.
Ich bekam von meiner Ärztin einen Krankentransportschein für ein Taxi. Die AOK hat abgelehnt mit der Begründung; Nur Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert u.a. wird noch übernommen).
Fraglich, ob die AOK dann die Zahnreinigung bezahlt. Ich würde da mal anrufen, dann bekommst Du Auskunft-
Die PZR ist eine Satzungsleistung. Deshalb kann die Erstattung auch jetzt noch erfolgen, denn die Frist ist nicht abgelaufen.
Rechnungen einreichen sollte klappen
Die Zahnreinigung war letztes Jahr im Oktober oder so und die jetzige halt im Mai