Nachträgliches Stempeln im Bonusheft bei Zahnarztbesuchen möglich?

8 Antworten

Der Eintrag in das Bonusheft ist nur eine zusätzliche Dokumentation einer erbrachten Leistung. Diese Leistung (hier: Untersuchung mit Aufzeichnung der Auffälligkeiten)ist, wenn sie erbracht ist, jederzeit durch den Bonusstempel dokumentierbar.Aber die Untersuchung muss erfolgen, ein Besuch beim Zahnarzt allgemeiner Art reicht dafür nicht aus.-

Klar, das geht.Der behandelnde Zahnarzt hat ja Deine Karteikarte und kann nachvollziehen, wann Du zur Kontrolle da warst. Auch wenn Du Dein Bonusheft verloren hast, kann er Dir ein neues geben, wenn er zickt, sag mir Bescheid, ich gebe Dir ein "jungfräuliches", ich arbeite in so einem Laden...Frohe Ostern mit dicken Eiern und ganz viel Liebe Sabine :)

seelenwanderer  11.04.2009, 23:29

Na Bienchen, da hast Du Dich wohl ein wenig zu weit herausgelehnt.- Bitte nicht vergessen: das Bonusheft stellt die Möglichkeit dar, finazielle Begünstigungen bei der Zuschussfestsetzung zu erhalten.- Wenn es eine Stichprobe gibt, bekommt der, der das zu unrecht "bestempelt" hat, Probleme.-

liebesbienchen  15.04.2009, 13:57
@seelenwanderer

Ich sprach von einem Blanko-Bonusheft...Sorry, da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt!! Liebe Grüße Sabine

Selbstverständlich kann man für jedes Jahr einen Stempel auch nachträglich erhalten, sofern man auch dort gewesen ist. Wenn man freundlich fragt, zicken weder die Zahnm. Fachangest. noch die/der Zahnarzt/in. Man kann sie auch nachtragen lassen, wenn man inzwischen den Zahnarzt gewechselt hat. So wie man fragt, erhält man meist auch die Antwort. :-)) W.Völker

seelenwanderer  11.04.2009, 23:32

Nein, - das "dort-gewesen-sein" ist kein Grund für den Nachweis im Bonusheft !!!Es muss eine erbrachte Leistung nachweisbar sein.-

wvoelker  01.05.2009, 13:25
@seelenwanderer

Na sicher. Mit "dort gewesen sein" habe ich selbstverständlich nicht gemeint, daß der Patient zum Kaffeetrinken zu Zahnarzt gegangen ist. :-))

Wenn der Zahnarzt sich noch an die erinnert und deine Akte noch hat kann der schaun wann du da warst vor drei oder vier Jahren...glaube Kranken-Akten müssen 10 Jahre aufgehoben werden. Ich habe auch schon mal das Eintragen lassen vergessen.Ich hatte keine Probleme. Also normal gehts schon.

liebesbienchen  11.04.2009, 09:12

Muss er!!!Pflicht sind 10 Jahre!!!

seelenwanderer  11.04.2009, 23:23
@liebesbienchen

Allgemein muss keiner.- Eine erbrachte leistung kann auf Wunsch des Patienten dokumentiert werden.-Wer aber etwas dokumentiert, was nicht erfolgt ist, betrügt und wer eine solche Forderung stellt ebenfalls.-

Dein Zahnarzt sollte alle deine Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert haben und kann dir nachträglich ein Bonusheft ausstellen. Sprich ihn bitte darauf an.